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  • Profilfoto  Doriee
    Eintrag vom 10.07.2026 14:38
    Ich habe drei Söhne, aber die reden nicht mehr miteinander. Deshalb würde ich gern in meinem Testament verfügen, dass sie ihren Nachlass nur erhalten, wenn sie sich einer Mediation unterziehen und die überwacht wird. Aber ich weiß nicht, ob das rechtlich geht. Ihr?
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 10.07.2026 20:46
    Genau weiß ich es auch nicht, aber in so einem Fall würde ich höchstwahrscheinlich meinen Spezialisten im Erbrecht Dachau befragen. Das ist der Herr Schmid von https://www.rechtsanwaltskanzleischmid.de/rechtsgebiete/erbrecht/ - Fachanwalt für Erbrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht und einige Gebiete mehr. Er unterstützt im Falle des Erbrechts nicht nur die Erblasser, sondern auch die Nachlassberechtigten. Der kann bestimmt so eine Bedingung einschätzen und vor allem auch bei der Umsetzung unterstützen.
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 20.08.2026 14:22
    Ich würde mich in so einem Fall erst einmal von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten lassen und den entsprechenden Passus danach im Testament festhalten. Gerade wenn die Bedingung Einfluss darauf haben soll, wann und unter welchen Umständen die Erben den Nachlass bekommen, sollte das rechtlich sauber formuliert sein.
    Antwort

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