Kann ich bis zum Mutterschutz krankgeschrieben werden?
Es wurden noch keine Kommentare verfasst! Schreibe doch einen.
Kommentar verfassen- Zurück
- Übersicht: Hebammensprechstunde
Es wurden noch keine Kommentare verfasst! Schreibe doch einen.
Kommentar verfassenHebamme und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin
Hebamme & Bloggerin
Familien-Hebamme, Schwangerschafts- & Wochenbettbetreuung
Hebamme sowie Still- & Trageberaterin
Geburtsvorbereitung & Wochenbettbetreuung
Wochenbettbetreuung & Ernährungsberatung
Hebamme & Autorin
Frage vom 12.03.2006
Weiter bestehen Mutterschutzbestimmungen, an die Ihr Arbeitgeber sich halten muß.
Hier ein Auszug:
Wenn der fünfte Schwangerschaftsmonat vorüber ist, dürfen Sie nicht mehr als vier Stunden täglich arbeiten, wenn Sie dabei ständig stehen müssen.
Den gesamten Text finden Sie unter:
http://www.uni-tuebingen.de/uni/qqp/muschutz.html
Einen guten weiteren Verlauf, Ina
Antwort vom 12.03.2006