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Themenbereich: Recht & Rat

Beschäftigungsverbot oder Krankschreibung?

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Anonym
Beschäftigungsverbot oder Krankschreibung?
(bin27.SSW)
ich habe mal eine etwas andere Frage, und zwar werde ich seit rund 6 Wochen wegen vorzeitiger Wehen behandelt (nehme jetzt Partusisten alle 4-6h). Meine FÄ schreibt mich die ganze zeit immer krank. Dadurch tritt das lohnfortzahlungsgesetz in Kraft und ich bekomme nur 80% meines normalen Gehaltes, das sind immerhin 300Mark (für mich viel Geld) weniger jeden Monat. Im Dez. hatte ich nun schon weniger Geld deswegen.
Überall liest man aber, das bei vorzeitigen Wehen das Beschäftigungsverbot des Mutterschutzgesetzes in Kraft treten würde. Ich war gestern bei meiner Ärztin, aber sie tat etwas merkwürdig, als ich das mit dem Beschäftigsverb. ansprach. Sie meinte zwar das sie meine Krankenkasse anruft deswegen, aber sagte auch, das meine Chefin dann wohl ziemlich stinkig sein wird. Das wäre mir aber egal.
Was kann ich tun, um meine Rechte einzufordern, oder steht mir nicht mein volles Gehalt zu?
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir sagen könnten, an wen ich mich wenden kann! (Schwangerenberatung vielleicht?)

Frage vom 13.01.2001

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Hebamme
Wenden Sie sich unbedingt selbst an Ihre Krankenkasse und vielleicht noch an Pro familia oder eine Schwangerenberatung in Ihrem Ort, die kennen sich damit sehr gut aus. Ich denke, das Beschäftigungsverbot tritt schon in Kraft und daß die Chefin sauer werden könnte, finde ich als Argumentation ein Unding der Ärztin. ERkundigen Sie sich aber gut, bevor Sie irgend etwas unternehmen.

Antwort vom 16.01.2001


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Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
Kommentar vom 06.04.2010 15:00
Beschäftigungsverbot
Hallo das mit dem Verbot geht , und ihre Chefin ist bestimmt nicht ärgerlich , den sie bekommt wegen dem Beschäftigungsverbot Geld zurück oder den Lohn ganz erstattet nach dem Gesetz.Wer genau es dem Chef gibt weiß ich nett aber das kann man im Internet nachschauen.
Ich bin auch im Beschäftigungsverbot nach $ 3Abs.1 Mutterschutz Gesetz, und mein Chef bekommt die Rückerstattung.
Also wenn es die FA nicht schreibt einfach zum Hausarzt gehen mit dem sprechen der kann es auch ausstellen.
Hoffe ich konnte ihnen weiterhelfen.
Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
Kommentar vom 21.11.2010 00:38
Beschäftigungsverbot
Hab da mal ne Frage...
Bin jetzt für ein Jahr in Elternzeit, diese läuft Anfang juni aus. Haben uns überlegt evtl. noch ein Kind zu kriegen. Ich arbeite in der Pflege und hatte in der ersten Schwngerschaft ein Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber, der daraufhin bis zum Mutterschutz mein Gehalt weiter zahlen musste. Wenn der Geburtstermin jetzt außerhalb der Elternzeit liegt und ich ja eigentlich hätte wieder arbeiten müssen bis zum Mutterschutz aber aufgrund der Umstände nicht darf, muss er mir erneut ein Beschäftigungsverbot aussprechen? Oder muss ich weiter Elternzeit nehmen??
Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
Kommentar vom 24.11.2010 19:31
Wie hoch die Wahrscheinlichkeit ???
Hallo, ich bin neu in diesem forum und hoffe ihr könnt mir aweng helfen. Hatte am 07.11. meine tage mein freund und ich wünschen uns ein kind und üben auch schon länger. Habe jetzt seit 2 tagen ab und an ein ziehen so als ob ich meine tage bekommen würde kann aber noch nicht sein da ich sie erst am 05.12. bekommen soll. Spürt man denn so früh schon das sich was einnistet ? ? ? vielen dank für eure hilfe ! ! Lieben gruss Jasmin
Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
Kommentar vom 29.11.2010 19:40
Ist mein Mutterkuchen in der 38.ssw in ordnung?
Hallo, ich bin in der 38 ssw und war beim arzt , mein arzt meinte das mein mutterkuchen 2,3cm ist was will sie damit meinen könnt ihr mir bitte helfenn ... Danke....
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