Beschäftigungsverbot oder Krankschreibung?
Ich bin auch im Beschäftigungsverbot nach $ 3Abs.1 Mutterschutz Gesetz, und mein Chef bekommt die Rückerstattung.
Also wenn es die FA nicht schreibt einfach zum Hausarzt gehen mit dem sprechen der kann es auch ausstellen.
Hoffe ich konnte ihnen weiterhelfen.
Bin jetzt für ein Jahr in Elternzeit, diese läuft Anfang juni aus. Haben uns überlegt evtl. noch ein Kind zu kriegen. Ich arbeite in der Pflege und hatte in der ersten Schwngerschaft ein Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber, der daraufhin bis zum Mutterschutz mein Gehalt weiter zahlen musste. Wenn der Geburtstermin jetzt außerhalb der Elternzeit liegt und ich ja eigentlich hätte wieder arbeiten müssen bis zum Mutterschutz aber aufgrund der Umstände nicht darf, muss er mir erneut ein Beschäftigungsverbot aussprechen? Oder muss ich weiter Elternzeit nehmen??
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(bin27.SSW)
ich habe mal eine etwas andere Frage, und zwar werde ich seit rund 6 Wochen wegen vorzeitiger Wehen behandelt (nehme jetzt Partusisten alle 4-6h). Meine FÄ schreibt mich die ganze zeit immer krank. Dadurch tritt das lohnfortzahlungsgesetz in Kraft und ich bekomme nur 80% meines normalen Gehaltes, das sind immerhin 300Mark (für mich viel Geld) weniger jeden Monat. Im Dez. hatte ich nun schon weniger Geld deswegen.
Überall liest man aber, das bei vorzeitigen Wehen das Beschäftigungsverbot des Mutterschutzgesetzes in Kraft treten würde. Ich war gestern bei meiner Ärztin, aber sie tat etwas merkwürdig, als ich das mit dem Beschäftigsverb. ansprach. Sie meinte zwar das sie meine Krankenkasse anruft deswegen, aber sagte auch, das meine Chefin dann wohl ziemlich stinkig sein wird. Das wäre mir aber egal.
Was kann ich tun, um meine Rechte einzufordern, oder steht mir nicht mein volles Gehalt zu?
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir sagen könnten, an wen ich mich wenden kann! (Schwangerenberatung vielleicht?)
Frage vom 13.01.2001
Antwort vom 16.01.2001