Liebe Hebammen, mein Sohn hat ein Steißbeingrübchen. Nach d...
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Frage vom 04.03.2004
Ihr Kind ist sicher gut daraufhin untersucht worden, ob auch Behinderungen bestehen. Das Steißbeingrübchen an sich stellt keine Behinderung dar. Wenn sich eine Operation vermeiden läßt würde ich Ihnen raten auch keine vornehmen zu lassen. Viele Kinder haben ein mehr oder weniger stark ausgeprägtes Grübchen, das sich im Laufe der zeit verwächst. Ich nehme an, bei Ihrem Sohn ist es stärker ausgeprägt, aber nach der Ultraschalluntersuchung ist nicht zu erwarten, dass es Probleme macht. Eine Operation ist immer auch mit Risiken verbunden, so dass es gut überlegt sein will, ob ein Eingriff wirklich notwendig ist. Handelt es sich lediglich um eine optische Korrektur, so stehen die Risiken und Schmerzen eines Eingriffs in keinem angemessenen Verhältnis zum erwünschten Effekt. Anscheinend hat Ihre Kinderärztin Ihren Sohn gut untersucht, so dass Sie auch davon ausgehen können, dass Sie Sie entsprechend gut berät. Alles Gute, Monika Selow
Antwort vom 04.03.2004