menü
Themenbereich: Vorsorgeuntersuchungen

Betreuung von Hebamme und Arzt?

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Anonym
Hallo,

darf man parallel von Hebamme und Frauenarzt betreut werden? Und - in Bezug auf Hebammen - was zahlen die gesestzlichen KK noch? Und wann soll ich mich bei einer Hebamme anmelden?

Yvonne

Frage vom 20.07.2004

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Hebamme
-Hallo, Sie dürfen! Sie haben als schwangere Frau Anspruch auf Hebammenhilfe während der Schwangerschaft( und zwar von Beginn an) während der Geburt und im Wochenbett.Die Leistungen der Hebamme werden komplett von der Krankenkasse überbommen, Sie müssen lediglich den Kontakt zur Hebamme herstellen.Wenn Sie auch die Vorsorge bei einer Hebamme wahrnehmen möchten können Sie das im Wechsel mit dem Arzt oder ausschließlich machen. Hebammenlisten erhalten Sie beim örtlichen Gesundheitsamt oder aus dem Internet. Judith

Antwort vom 20.07.2004


24

Es wurden noch keine Kommentare verfasst! Schreibe doch einen.

Kommentar verfassen

Neuen Kommentar verfassen

Um einen neuen Kommentar zu verfassen, musst du angemeldet sein. Bitte melde dich hier an.

Jetzt kostenlos persönliche Frage stellen:
Jetzt Hebamme finden!
PLZ (3-5 Ziffern) oder Ort

Die babyclub.de Hebammen
  • Elena Ortmanns

    Hebamme und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin

  • Jana Friedrich

    Hebamme & Bloggerin

  • Sophia Wels

    Familien-Hebamme, Schwangerschafts- & Wochenbettbetreuung

  • Sarah Schmuck

    Hebamme sowie Still- & Trageberaterin

  • Felicitas Josmann

    Geburtsvorbereitung & Wochenbettbetreuung

  • Claudia Osterhus

    Wochenbettbetreuung & Ernährungsberatung

  • Monika Selow

    Hebamme & Autorin

Jetzt Namen suchen

 

Über 8000 Mädchennamen! Mehr als 6000 Jungennamen! Jetzt Lieblingsnamen suchen.