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Themenbereich: Schwangerschaft allgemein

wird Magnesium von der Kasse erstattet?

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Anonym
Wir erwarten Ende März unsere Zwillinge, meine Frau hat bereits seit der 20. SW vorzeitige Wehentätigkeit, in der Apotheke sagte mir die Frau, dass das Magnesium, dass uns die Frauenärztin verschrieben hat von der Krankenkasse erstattet wird, wenn der Befund "vorzeitige Wehen" vom Arzt auf dem Rezept steht. Rückfrage bei der ärztin ergab, dass sie sagte, dass das nicht richtig sei. Das Magnesium würde nicht von der Krankenkasse erstattet werden.
Wie sieht die rechtliche Lage aus?


Mit freundlichen Grüßen

Kurt
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Frage vom 15.02.2006

Ich bin eigentlich auch der Meinung, dass die Kasse das erstatten muss, denn notwendige (also rezeptierte) Med. in der Schw. sind zuzahlungsfrei. Am besten Sie fragen bei Ihrer Krankenkasse nach, die Sachbearbeiter dort müssen es auf jeden Fall wissen! Viel Erfolg und Güße an Ihre Frau!

Antwort vom 16.02.2006


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