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Themenbereich: Recht & Rat

Beschäftigungsverbot in der Autowerkstatt?

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Anonym
Sehr geehrtes Babyclub-Team,

ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft.

Ich arbeite zur Zeit im Büro einer Autowerkstatt und da lässt es sich nicht vermeiden, dass ich oft in die Werkstatt muss. Da komme ich natürlich auch mit Abgasen, Bremsenstaub, Lack und anderen Dingen in Berührung oder muss diese einatmen.
Kann das schädlich für mich und mein Baby sein?
Darf ich da überhaupt weiter arbeiten?
Bekomme ich mein Gehalt weiter bezahlt, wenn ich aufgrund des Beschäftigungsverbotes nicht arbeiten darf?
Muss ich dann eine andere Arbeit annehmen, auch wenn ich nach der Schwangerschaft in der Autowerkstatt weiter arbeiten möchte?
Ich würde mich sehr freuen, wenn ich eine Antwort von euch bekomme, da diese Angelegenheit sehr wichtig für mich ist.
Vielen Dank!
Christiane

Frage vom 17.07.2006

Hier einige Antworten zu Ihren Fragen: In der Werkstatt müssen bestimmte Grenzwerte zu Abgasen, Staub etc eingehalten werden; im einzelnen können Sie da sicher Infos von Ihrem Arbeitssicherheitsbeauftragten bekommen (ansonsten von der Berufsgenossenschaft). Wenn diese Grenzwerte eingehalten werden, kann eigentlich für Sie und Ihr Baby kein Schaden entstehen; ggf. muss das vom Gewerbeaufsichtsamt überprüft werden (§4 MuSchG).
Sollte es der Fall sein, dass Sie nicht mehr an diesem Arbeitsplatz eingesetzt werden dürfen, muss Ihr AG Sie an einer anderen, ungefährlichen Stelle einsetzen, Ihre Bezüge bleiben gleich, auch wenn Sie eine Tätigkeit ausüben, die "weniger wert" ist. Wenn das nicht möglich ist, werden Sie vom FA krank geschrieben u. erhalten Ihre Bezüge über die Krankenkasse weiter (§11 MuSchG).
Nach der Schwangerschaft/ Elternzeit haben Sie Anspruch auf eine Weiterbeschäftigung beim gleichen AG und i.d.R. mit gleichen Bezügen. Es kann aber sein, dass Sie an einem anderen Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden; für die neue Tätigkeit müssen Sie qualifiziert sein od. die Möglichkeit zur (Nach-)Qualifizierung erhalten. Wenn es Schwierigkeiten gibt, sollten Sie sich an den Betriebsrat (sofern vorhanden) od ans zuständig Gewerbeaufichtsamt wenden; Adresse bekommen Sie übers Arbeitsamt. Unter www.gesetze-im-internet.de/muschg können Sie den genauen Wortlaut des Mutterschutzgesetzes einsehen. Alles Gute!

Antwort vom 18.07.2006


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