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Themenbereich: Fehlgeburt

Was passiert mit dem Baby nach einem Abbruch bei Trisomie 18?

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Anonym
Liebes babyclub-Team,
ich habe kürzlich einen schweren Schicksalsschlag hinnehmen müssen und habe noch eine Frage dazu. Ich bin zur Zeit (13. Woche) mit unserem dritten Kind schwanger (beide Söhne kamen 2006 und 2008 gesund zur Welt), doch in der 12. Woche wurde eine auffällige Nackenfalte gemessen. Gestern habe ich nun das Ergebnis bekommen, unsere kleine Maus hat Trisomie 18 und ist somit nicht lebensfähig. Ich kann nun auf den natürlichen Abbruch des Körpers warten oder einen Abbruch in der Klinik vornehmen. Da ich zu grosse Angst habe, dass ich eine Fehlgeburt vor den Augen der Kinder haben könnte, werde ich in die Klinik gehen. Doch was passiert eigentlich mit den Embrios? Natürlich hat man bereits eine Beziehung zu dem Baby aufgebaut und der Gedanke, dass die Kleine demnächst im Klinikmüll landet, setzt mir doch ziemlich zu. Gibt es Möglichkeiten, die kleine Maus zu beerdigen, auch wenn sie noch gar nicht voll ausgebildet ist?? Für eure Antwort danke ich euch im voraus,
liebe Grüsse,
Bianca

Frage vom 17.05.2011

Hallo, zunächst einmal stimmt es nicht, dass Babys mit Trisomie 18 grundsätzlich nicht lebensfähig sind, bzw. in einer Fehlgeburt enden. Es gibt durchaus lebende Trisomie 18- Kinder, die allerdings schwere Behinderungen haben. Evtl. wurde bei Ihrem Kind aber auch etwas festgestellt, dass sicher nicht mit dem Leben vereinbar ist.
Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Fehlgeburt "vor den Augen Ihrer Kinder" stattfinden könnte ist sehr gering, da die Hormone für eine Geburt/Fehlgeburt unter anderem gesteuert werden durch Ihr Befinden. Meistens kommt es zu einer Art Geburtsstillstand, wenn die Umgebungsbedingungen sehr ungünstig sind.
Die Bestimmungen zum Umgang mit sehr kleinen Babys nach Fehlgeburt, sind leider regional sehr unterschiedlich. Ab einem Geburtsgewicht von über 500g findet eine Bestattung statt. Unabhängig vom Geburtsgewicht wird meistens noch eine Untersuchung durchgeführt, wenn Sie damit einverstanden sind. Bei einem Geburtsgewicht unter 500g gibt es leider nicht überall die Möglichkeit einer Bestattung, in manchen Regionen gibt es aber schon Friedhöfe, in denen eine kleine Bestattung (z.B. in einem Gräberfeld) möglich ist. Sie können sich dazu in der Klinik, bei einem Bestattungsunternehmen und evtl. auch bei einer Hebamme erkundigen. Lassen Sie sich in der Klinik genau erklären was passiert und nehmen Sie die Möglichkeit wahr eigene Wünsche zu äußern und mögliche Vorgehensweisen zu besprechen und abzuwägen. Es besteht keine Eile zu dem Eingriff und Sie können warten bis alle Punkte für Sie zufriedenstellend geklärt sind. Für die Verarbeitung des traurigen Ereignisses ist es wichtig, dass Sie nichts mitnehmen, was Sie jetzt schon belastet.
Vielleicht finden Sie hier eine Möglichkeit für die Bestattung:
http://www.evlka.de/content.php?contentTypeID=4&id=14428
Hier können Sie entsprechende Länderregelungen nachlesen und sich ggf. auch beraten lassen:
http://www.initiative-regenbogen.de/index.htm?http://www.initiative-regenbogen.de/gesetze.htm

Ich wünsche Ihnen alles Gute für Ihren weiteren Lebensweg, Monika

Antwort vom 18.05.2011


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