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Themenbereich: Recht & Rat

Mutterschutzgesetz: Frage zum Beschäftigungsverbot

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Anonym
arbeite in der pflege,meine betriebsärztin empfiehlt nur ein beschäftigungsverbot,hl spricht sie aber nicht aus...habe nur angst um mein baby,da ich vor ca 4 jahren meine zwillinge anfang 6monat verloren habe waren frühgeurten

Frage vom 16.01.2013

Ein individuelles Beschäftigungsverbot muss vom Arzt/ Ärztin ausgesprochen werden, in der Regel vom behandelnden Arzt/ Ärztin. Wenn die Betriebsärztin in Ihrem Betrieb ein BV für empfehlenswert hält, kann Sie Ihnen z B ein Schreiben für Ihren FA mitgeben, in dem sie die Gründe schildert, aus denen sie ein BV für angemessen hält. Grundsätzlich gibt es ja in einem Pflegeberuf zwar Einschränkungen während der Schw., für ein individ. BV müssen aber zusätzliche Risikofaktoren vorliegen, die der betreffenden Schwangeren das Arbeiten an diesem Arbeitsplatz unmöglich machen.
Meist werden auch zunächst die innerbetrieblichen Möglichkeiten ausgeschöpft, das heißt, man schaut, ob es nicht einen anderen Arbeitsplatz gibt, an dem die Schwangere stattdessen arbeiten kann. In der Pflege kann das heißen, Versetzung auf eine andere Station, auf der z B weniger körperlich schwer zu pflegende Patienten liegen oder keine Patienten mit Infetionskrankheiten etc. Dieser "Ersatzarbeitsplatz" muss der Qualifikation der Schw. entsprechen - das heißt, man kann eine Gesundheits- und Krankenpflegerin auf eine andere Station versetzen, aber nicht z.B. zu Schreibarbeiten in die Verwaltung oder zum Kartioffelschälen in die Küche. Hier hat wieder die Betriebsärztin die Möglichkeit, eine Empfehlung gg. der PDL bzw Personalabteilung auszusprechen. Am besten sprechen Sie die Betriebsärztin nochmal drauf an, welche Möglichkeiten Sie haben. Alles Gute für Sie und Ihre Schwangerschaft!

Antwort vom 17.01.2013


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