Mutterschutzgesetz: Frage zum Beschäftigungsverbot
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Frage vom 16.01.2013
Meist werden auch zunächst die innerbetrieblichen Möglichkeiten ausgeschöpft, das heißt, man schaut, ob es nicht einen anderen Arbeitsplatz gibt, an dem die Schwangere stattdessen arbeiten kann. In der Pflege kann das heißen, Versetzung auf eine andere Station, auf der z B weniger körperlich schwer zu pflegende Patienten liegen oder keine Patienten mit Infetionskrankheiten etc. Dieser "Ersatzarbeitsplatz" muss der Qualifikation der Schw. entsprechen - das heißt, man kann eine Gesundheits- und Krankenpflegerin auf eine andere Station versetzen, aber nicht z.B. zu Schreibarbeiten in die Verwaltung oder zum Kartioffelschälen in die Küche. Hier hat wieder die Betriebsärztin die Möglichkeit, eine Empfehlung gg. der PDL bzw Personalabteilung auszusprechen. Am besten sprechen Sie die Betriebsärztin nochmal drauf an, welche Möglichkeiten Sie haben. Alles Gute für Sie und Ihre Schwangerschaft!
Antwort vom 17.01.2013