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Themenbereich: Schwangerschaft allgemein

Wann nach Frühtest zum Arzt?

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Anonym
Hallo ich habe mal eine Frage. & zwar wenn man einen Frühtest macht & der positiv ist & man zum Frauenarzt muss um sich eine Bestätigung zuhören für den Arbeiten wegen des Beschäftigungsverbot. Erkennt er das dann auch schon im Urin ? :)

Frage vom 10.10.2017

Hallo, ich leider nicht was Sie arbeiten. Ein Beschäftigungsverbot wird aufgrund der Schwangerschaft zu unterschiedlichen Zeiten ausgesprochen, je nach Gefährdungslage am Arbeitsplatz. Zuständig dafür ist der Arbeitgeber, der natürlich dafür von der Schwangerschaft wissen muss und der Sie für gefährliche Arbeiten freistellen muss. Möglich ist aber ein weniger gefährlicher Einsatz. Normalerweise reichen die allgemeinen Arbeitschutzbestimmungen aus, um auch Sie und eine eventuelle Schwangerschaft so zu schützen, dass kein Schaden entsteht.. Wenn Ihr Arbeitsplatz sehr gefährlich ist, also Arbeit mit Strahlung oder giftigen Chemikalien beinhaltet, sollten Sie schon bei Kinderwunsch mit Ihrem Arbeitgeber darüber sprechen und die Arbeit darauf einstellen.
In den ersten Wochen der Schwangerschaft gilt das "Alles oder nichts" Prinzip, das bedeutet, dass sich die Schwangerschaft entweder gar nicht weiter entwickeln kann oder dass auch keine Schäden durch einen gefährlichen Einfluss entstehen. Dier Verdacht auf eine Schwangerschaft entsteht durch das Ausbleiben der Menstruation. Ein normaler Schwangerschaftstest ca. eine Woche danach bestätigt den Verdacht. Tests vor Ausbleiben der Periode (Frühtest) sind wenig sinnvoll, weil ihr Ergebnis auch erst nach Ausbleiben der Menstruation sinnvoll ist. Wenn bei positivem Ergebnis des Frühtests die Menstruation einsetzt, bedeutet dass, dass die doch nicht schwanger sind. Es hat dann vielleicht eine Befruchtung stattgefunden, jedoch hat entweder die Einnistung nicht geklappt oder das Ei hat sich nicht weiter entwickelt.
In der ärztlichen Praxis wird die Schwangerschaft mit Urintests bestätigt. Meist zusätzlich per Ultraschall, wobei da auch erst ein bis zwei Wochen nach Ausbleiben der Menstruation soviel zu sehen ist, dass eine genaue Aussage getroffen werden kann. Der Arzt kann Sie in bestimmten Fällen krank schreiben oder ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen. Letzteres erfolgt nur dann durch den Arzt, wenn der Arbeitsplatz an sich ungefährlich für eine Schwangerschaft ist, bei der Frau jedoch besondere Umstände vorliegen, bei denen die Arbeit zu gefährlich ist.
In jedem Fall empfehle ich Ihnen zunächst an Ihrer Arbeitsstelle zu klären worin genau die Gefährdung besteht und welche Vorkehrungen für den Fall einer Schwangerschaft vorgesehen sind.
Für die Bestätigung der Schwangerschaft durch Ihren Arzt können Sie einen Termin für die Zeit nach dem Ausbleiben der Menstruation ausmachen und dann ganz konkret das weitere Vorgehen dort besprechen.

Ich wünsche Ihnen alles Gute, Monika Selow

Antwort vom 11.10.2017


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