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Sorgerecht

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  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Eintrag vom 24.11.2011 16:51
    Mir wurde erzählt, dass es nun eine neue Reglung zum Sorgerecht gibt.
    Und zwar das, dass Sorgerecht jetzt beiden zusteht 50:50.
    Stimmt das oder hat das Sorgerecht weiterhin erstmal nur die Mutter?


    Ich habe hier noch einen Link darüber:
    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,709840,00.html


    aber iwie werde ich daraus nicht richtig schlau....
    Antwort
  • Profilfoto  Kathl1806
    Kommentar vom 24.11.2011 17:26
    Hallo,

    es ist so, dass bei unverheirateten Paaren die Mutter automatisch das Sorgerecht bekommt, der Vater kann aber dann dir Mit-Sorgeberechtigung beantragen und dann haben beide das gemeinsame Sorgerecht.

    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 25.11.2011 11:22
    Hallo!

    Bei uns war das so, dass wir beim Standesamt und Jugendamt sozusagen das Kind anmelden mussten wegen Nachnamen und Sorgerecht und ich habe mich dafür entschieden, dass wir das gemeinsame Sorgerecht haben für unser Kind. Hätte ich das Sorgerecht dem leiblichen Vater entzogen dürfte ich 25 Euro bezahlen.

    Liebe Grüße
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 25.11.2011 11:26
    Und...
    Wenn du mit deinem Partner nicht mehr zusammen bist nach der Geburt und er das Kind auch nicht anerkennt, bekommst du automatisch das alleinige Sorgerecht zugeteilt.
    Antwort
  • Profilfoto  Anne_08
    Kommentar vom 25.11.2011 11:50
    Hey,

    die Mutter bekommt automatisch das alleinige Sorgerecht. Solltet ihr euch aber für das gemeinsame Sorgerecht entscheiden müsst ihr das beim Jugendamt beantragen.

    Habe es mit meinem Partner auch vor kurzem erst gemacht.

    LG Anne
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 25.11.2011 14:15
    DAnke euch für die Antworten =)
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 25.11.2011 15:38
    Hallo Anne!

    Wieso hast du es erst vor kurzem gemacht?!
    Macht man denn so etwas nicht vor der Geburt?

    LG
    Antwort
  • Profilfoto  Schneewittchen87
    Kommentar vom 25.11.2011 20:58
    Da wir in der Schwangerschaft noch unverheiratet waren, haben wir auch das gemeinsame Sorgerecht beim Jugendamt beantrag.
    Ich denke das geht auch nach der Geburt oder jederzeit noch.
    Wir haben das vorher gemacht, weil's uns beiden wichtig war.
    Antwort

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