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Eintrag vom 24.11.2011 16:51Mir wurde erzählt, dass es nun eine neue Reglung zum Sorgerecht gibt.Antwort
Und zwar das, dass Sorgerecht jetzt beiden zusteht 50:50.
Stimmt das oder hat das Sorgerecht weiterhin erstmal nur die Mutter?
Ich habe hier noch einen Link darüber:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,709840,00.html
aber iwie werde ich daraus nicht richtig schlau.... -
Kommentar vom 24.11.2011 17:26Hallo,Antwort
es ist so, dass bei unverheirateten Paaren die Mutter automatisch das Sorgerecht bekommt, der Vater kann aber dann dir Mit-Sorgeberechtigung beantragen und dann haben beide das gemeinsame Sorgerecht.
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Kommentar vom 25.11.2011 11:22Hallo!Antwort
Bei uns war das so, dass wir beim Standesamt und Jugendamt sozusagen das Kind anmelden mussten wegen Nachnamen und Sorgerecht und ich habe mich dafür entschieden, dass wir das gemeinsame Sorgerecht haben für unser Kind. Hätte ich das Sorgerecht dem leiblichen Vater entzogen dürfte ich 25 Euro bezahlen.
Liebe Grüße -
Kommentar vom 25.11.2011 11:26Und...Antwort
Wenn du mit deinem Partner nicht mehr zusammen bist nach der Geburt und er das Kind auch nicht anerkennt, bekommst du automatisch das alleinige Sorgerecht zugeteilt. -
Kommentar vom 25.11.2011 11:50Hey,Antwort
die Mutter bekommt automatisch das alleinige Sorgerecht. Solltet ihr euch aber für das gemeinsame Sorgerecht entscheiden müsst ihr das beim Jugendamt beantragen.
Habe es mit meinem Partner auch vor kurzem erst gemacht.
LG Anne -
Kommentar vom 25.11.2011 15:38Hallo Anne!Antwort
Wieso hast du es erst vor kurzem gemacht?!
Macht man denn so etwas nicht vor der Geburt?
LG -
Kommentar vom 25.11.2011 20:58Da wir in der Schwangerschaft noch unverheiratet waren, haben wir auch das gemeinsame Sorgerecht beim Jugendamt beantrag.Antwort
Ich denke das geht auch nach der Geburt oder jederzeit noch.
Wir haben das vorher gemacht, weil's uns beiden wichtig war.