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Elterngeld wird ja vom Brutto berechnet: Warum lohnt dann angeblich ein Wechsel der Steuerklassen?

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  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Eintrag vom 24.01.2017 18:30
    Hallo zusammen,

    aus aktuellen Grund beschäftige ich mich mit dem Elterngeld: Wir erwarten im Herbst Nachwuchs :-)

    Ich hoffe, hier kann jemand Licht ins Dunkel bringen, ob nun das Elterngeld vom Brutto oder vom Netto berechnet wird.
    Alltemein findet man oft die Bezeichnung "Netto" als Grundlage für die Berechnung, aber damit ist ja nicht das Netto vom Lohnzettel gemeint, sondern ein generalisiertes Netto, welches vom 12-Monats-Brutto berechnet wird. Warum lohnt sich dann (laut einer Vielzahl von Quellen) ein rechtzeitiger Wechsel der Steuerklasse, um angeblich mehr Elterngeld zu bekommen?

    Ich habe dazu mal 3 Quellen im Internet gefunden:
    #1
    Die Höhe des einkommensabhängigen Elterngeldes berechnet sich grundsätzlich nach dem maßgeblichen Nettoeinkommen der Antragstellerin oder des Antragstellers. Dieses wird nach besonderen elterngeldrechtlichen Vorgaben ermittelt.
    Dazu wird zunächst das persönliche steuerpflichtige Brutto-Erwerbseinkommen in den maßgeblichen zwölf Kalendermonaten vor dem Geburtsmonat des Kindes ermittelt. Nicht berücksichtigt werden steuerfreie Einnahmen sowie Einnahmen, die nach lohnsteuerlichen Vorgaben als sonstige Bezüge zu behandeln sind (insbesondere Einmalzahlungen wie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld).
    Vom durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommen vor der Geburt werden dann in einem vereinfachten Verfahren Steuern und Sozialabgaben abgezogen, um das maßgebliche Nettoeinkommen zu bestimmen. Aus diesem errechnet sich das Elterngeld.
    http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/Service/fragen-und-antworten.html?frage=227622

    #2
    Werdende Eltern können die Höhe des Eltern­geldes selbst beein­flussen. Sind die Partner verheiratet, können sie mehrere Steuerklassen wählen. Die Steuerklasse beein­flussen das vom Arbeit­geber ausgezahlte Netto­gehalt. Und da sich das Eltern­geld nach der Geburt am Netto­gehalt vor der Geburt orientiert, gilt: Derjenige Eltern­teil, der nach der Geburt zu Hause bleibt und Eltern­geld beziehen wird, sollte in eine für ihn güns­tige Steuerklasse wechseln.
    https://www.test.de/Steuerklasse-wechseln-Ein-Riesenplus-beim-Elterngeld-4577976-0/

    #3
    Bei der Berechnung des Elterngeldes wird das Nettoeinkommen als Grundlage verwendet, das in den letzten 12 Monaten vor der Geburt des Babys verdient wurde
    http://www.babyclub.de/magazin/recht-und-rat/Elterngeld/elterngeld-berechnet.html


    Was stimmt denn jetzt?
    Hat sich schon jemand durch diesen Jungel gewühlt und weiß, warum der Steuerklassenwechsel angeblich mehr Elterngeld zur Folge hätte?

    Vielen Dank fürs Lesen und für Antworten und Anregungen :-)

    Viele Grüße
    Mordoch
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 24.01.2017 18:36
    Hallo Mordoch,
    das Elterngeld berechnet sich vom Netto. Allerdings wird die Lohnsteuerklasse genommen die in den letzten 12 Monaten vor dem Monat, in dem der Mutterschutz beginnt überwiegend war. Zumindest war das noch so vor drei Jahren😉.

    Ich bin jetzt auch frisch schwanger mit ET am 2.10. Und Muschutz Beginn am 21.8. Also wir das elterngeld auf Grundlage des Nettoeinkommen von August2016 - Juli 2017 berechnet. Das bedeutet ich muss ab Februar die Steuerklasse haben, damit es dann 6 Monate jeweils ist. Dann wird nämlich die zuletzt gültige Steuerklasse auf alle Monate angerechnet.
    sollte sich da in den letzten drei Jahren was geändert haben, muss ich mich mal informieren 🙈
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 24.01.2017 18:40
    Sollte dein Muschutz im Juli beginnen, bist du zu spät dran.
    wenn dein mann auch viel Elternzeit nimmt, lohnt sich das vielleicht aber gar nicht, da er ja dann das geringere Einkommen hat für die Berechnung.
    Antwort

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