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müssen Minusstunden vorm Mu-Schutz ausgeglichen werden?

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  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Eintrag vom 10.01.2012 12:19
    Hallo,
    in 4 Wochen beginnt offiziell mein Mutterschutz.
    Ich habe im letzten Jahr HomeOffice gemacht mit einer vertraglichen Stundenzahl von 20 Std/Woche. Die Zeit habe ich auch bereit gestanden, da es immer hieß "ich melde mich nach der Besprechung und gebe Dir dann eine Aufgabe". Und dann kam nichts... und zwar so, dass ich jetzt bei 82 Minusstunden bin. (Wofür ich selbst aber ja nichts kann - ich stand ja parat).

    Ich habe noch 11,5 Urlaubstage (bei einer 3-Tage-Woche macht das knapp 4 Wochen Urlaub = 80 Stunden).

    Die eigentliche Absprache ist, dass ich ab jetzt auf Urlaub stehe - und angeblich mit Arbeit zugeschüttet werden soll, damit alles, was ich jetzt arbeite, als Plusstunde gilt und ich damit mein Std-Konto ausgleichen soll.
    Es kommt aber WIEDER nichts.
    Was bedeutet, dass ich in 4 Wochen mit dem Mutterschutz anfange - keinen Resturlaub mehr zum Ausgleichen habe UND auf 82 Minusstunden sitzen bleibe.

    Daher werde ich mit meiner Ärztin sprechen, ob sie mich besser krankschreiben kann (habe mittlerweile auch starke Rückenschmerzen und kann eh nicht lange sitzen).
    Dann würde ich meinen Urlaub nicht verschwenden und die könnten den mit den Stunden verrechnen (bei Krankheit zählt doch der Urlaub nicht, oder?).

    Oder ist es vll sogar so, dass da gar nichts verrechnet werden muss, weil ich das Minus nicht selbst verschuldet habe? Ich kann ja nichts dafür, wenn ich nichts zu tun bekomme... :-(

    Es wäre schön, wenn mir zeitnah jmd antworten könnte... viel Zeit zum Klären habe ich ja leider nicht mehr :-/

    Danke und viele Grüße
    Antwort
  • Profilfoto  Sternenglanz1982
    Kommentar vom 10.01.2012 13:25
    Fakt ist, wenn du krank bist, bleibt dein Urlaubsanspruch bestehen. Alles weitere weiss ich leider nicht, wie sich das verhält. Blöde Situation.

    Wenns die einzige Möglichkeit ist die Stunden auszugleichen, dann würde ich mich krank melden an deiner Stelle. Weil Krankengeld fällt erst nach 6 Wochen an und das wäre wiederum auch blöd für die Mutterschutzzeit, aber bei 4 Wochen....

    lass dich krank schreiben....würd ich sagen für die 4 Wochen
    Antwort
  • Profilfoto  xenaka
    Kommentar vom 10.01.2012 15:42
    huhu,

    ist halt auch immer die frage ob du nach dem muschu oder elternzeit gerne dauerhaft weiter in dieser firma arbeiten möchtest oder nicht. wenn nicht, hinternlecken ;) krankschreiben lassen und gut.

    falls es dir wichtig ist und du zu der firma ansonsten nen guten draht hast und den auch behalten möchtest, auf jeden fall schlau machen wie da die rechtslage ist und entsprechend agieren oder eben auch mal 5 gerade sein lassen, wenn man es möchte.
    aber wenn du wirklich nimmer kannst und krank bist, dann gehen du und dein ungeborenes kind auf jeden fall vor. ein guter arbeitgeber wird dafür verständnis haben, minusstunden hin oder her.

    erfahrungsgemäss lohnt es sich eigentlich nie (ausser für die eigene firma), sich den hintern über das normale maß hinaus aufzureissen und es zu versuchen allen recht zu machen. gedankt wird es einem eher selten.
    es kann aber auch nach hinten losgehen jemanden nachhaltig zu verärgern, wenn man aus irgendeinem grund unbedingt in dieser firma wieder einen beruflichen einstieg finden möchte. daher muss man es abwägen und vielleicht mal einen groben blick in die zukunft werfen, wie man es vor hat zu machen.
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 10.01.2012 15:54
    gut gesprochen, xenaka ;)

    es ist tatsächlich so, die Minusstunden nimmst du mit, wenn du nach der Elternzeit wieder da anfängst, bist du aufm gleichen Stand wie vorher, ich weiß aber nicht, wenn du dich jetzt krank schreiben läßt und dann in Muschu gehst, verfällt dann nicht der Urlaub ? Wär ja auch doof... Oder krankschreiben lassen und dann den Urlaub mit dem Minus verrechnen ?
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 16.01.2012 20:11
    Also wenn in Deinem Vertrag steht, dass du 20 STd./Woche arbeiten sollst, diese auch bereit stehst aber man dir keine Aufgabe gibt, dann gibt es laut meinem Anwalt diese Minusstunden nicht! Du bist ja, wie vertraglich festgesetzt, verfügbar, aber man hat keine Arbeit für dich. Pech für den Arbeitgeber! Er darf dir deine 20 Stunden, soweit nicht anders im Vertrag festgesetzt, auf die Woche verteilen, hat er aber keine Arbeit für dich, bezahlt er dich fürs Nixtun..
    Habe mich mit dem Thema viel auseinander gesetzt, weil ich auch solche Probleme habe.
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 16.01.2012 20:13
    Ach ja, und wenn du deinen Urlaub vor dem Mutterschutz nicht wahrnehmen kannst, ob wegen Krankheit oder weils dem Arbeitgeber nicht passt, hast du glaub ich einen verlängerten Anspruch darauf, er verfällt nicht einfach. Musst mal im MuSchuG nachlesen.
    Antwort

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