wer trifft die Entscheidung über Einleitung?
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Frage vom 13.01.2004
Letztendlich sind Sie diejenige, die das alleinige Recht hat zu bestimmen oder zu entscheiden. Diejenigen, die Sie betreuen können Ihnen lediglich Vorschläge machen, wobei das diejenigen tun, die auch behandeln. Die Ärztin gibt lediglich die Betreuung und damit auch das weitere Vorgehen an die Klinik ab. Vorschriften machen kann Sie niemandem. Wahrscheinlich geht es einfach nur darum, dass am Wochenende ein CTG geschrieben werden soll und die Ärztin am Wochenende keine schreibt. Im Falle einer Übertragung kann man nie genau sagen wies weitergeht, sonst müßten Sie ja nicht so oft zum CTG. Es wird immer nur bis zum nächsten Kontrolltermin eine Vorgehensweise festgelegt und eine Einleitung ist entweder jetzt nötig (weil etwas nicht in Ordnung ist) oder es wird gewartet bis zur nächsten Kontrolle, wo dann weitergesehen wird. Meistens kommen die Kinder in der Zeit des Abwartens ja auch von alleine. Ich finde es immer angenehmer, wenn diejenigen, die letztendlich auch etwas aktiv tun würden auch die Kontrollen zur Entscheidung darüber durchführen. Alles andere verunsichert nur unnütz und setzt unter Druck, was Sie im Moment nun sicher gar nicht gebrauchen können. So gesehen sind Sie wahrscheinlich gut damit bedient, wenn Sie sich am Wochenende direkt mit den Hebammen in der Klinik unterhalten und mit denen gemeinsam sehen wies weitergeht, falls es bis dahin nicht schon von alleine gekommen ist. Ich wünsch Ihnen alles gute für die baldige Geburt, Monika Selow
Antwort vom 14.01.2004