Urlaubsgeld trotz Beschäftigungsverbot?
Es wurden noch keine Kommentare verfasst! Schreibe doch einen.
Kommentar verfassen- Zurück
- Übersicht: Hebammensprechstunde
Es wurden noch keine Kommentare verfasst! Schreibe doch einen.
Kommentar verfassenHebamme und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin
Hebamme & Bloggerin
Familien-Hebamme, Schwangerschafts- & Wochenbettbetreuung
Hebamme sowie Still- & Trageberaterin
Geburtsvorbereitung & Wochenbettbetreuung
Wochenbettbetreuung & Ernährungsberatung
Hebamme & Autorin
ich habe für die gesamte Dauer meiner Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot.Habe ich dennoch Anspruch auf mein Urlaubsgeld,oder nur auf mein normales Gehalt??Mein Chef ist sehr schwierig und möchte natürlich nicht zahlen,aber meiner Meinung habe ich doch Anspruch darauf,oder??
Ich wäre Ihnen über eine Antwort sehr dankbar,denn es bereitet mir schon Kopfzerbrechen.
Mit freundlichen Grüßen
Maria
Frage vom 30.04.2010
das ist wirklich eine schwierige Frage, im Mutterschutzgesetz habe ich leider keine eindeutige Antwort gefunden, aber auf der Seite der TK Krankenkasse habe ich es gefunden, daß Sie Anspruch auf Urlaubsgeld haben.
Dort würde ich noch einmal nachhaken, evtl. auch bei der Krankenkasse anrufen, um diese gesicherten Fakten Ihrem Arbeitgeber zu nennen.
Außerdem wäre es noch eine Möglichkeit ein Schwangerenberatungsstelle aufzusuchen, dort finden Sie auch noch alle Informationen, die Sie Ihrem Chef dann mitteilen könnten.
Viel Glück und viele Grüße
Diekmann
Antwort vom 02.05.2010