Zwei Fruchthöhlen, aber nur ein Embryo - muss eine Ausschabung gemacht werden?
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ich war gerade beim Arzt, bin 8+3 und es sind zwei Fruchthöhlen zu sehen, die der Zeit entsprechen. Leider ist eine Fruchthöhle leer und in der zweiten ist ein Embryo mit SSL 3 mm.
Jetzt sind wir traurig aber gleichzeitig noch dankbarer für unsere zwei gesunden großen Mädels, bei denen jedes Mal alles ohne Probleme lief. Viellecht waren wir jetzt einfach mal "dran".
Trotzdem habe ich zwei Fragen:
Besteht noch Hoffnung auf weitere Entwicklung?
Und muß unbedingt eine Ausschabung gemacht werden, oder kann ich auf eine natürliche Blutung warten? Die Ärztin meint, eine Ausschabung müsse sein, und selbst, wenn ich warten würde, müßte ich bei Einsetzen der Blutung ins Krankenhaus. Ich würde lieber warten und allem seinen Lauf lassen, aber sie hat nur bedenklich den Kopf geschüttelt.
Vielen Dank für die Antwort und herzliche Grüße
Annett
Frage vom 07.03.2011
ich würde keine Ausschabung machen lassen. Der lebende Embryo wird sich aller Wahrscheinlichkeit ganz normal weiter entwickeln. Noch ist ja gar nicht mit Sicherheit zu sagen, dass sich das zweite Kind nicht doch noch zeigt, dass gibt es durchaus und auch gar nicht so selten, dass sich ein Kind erst später zeigt. Sollte es so bleiben, dass sich nur ein Embryo entwickelt, dann würde die leere Fruchthöhle so nach und nach resorbiert werden. Viele Schwangerschaften sind als Zwillingsanlage angelegt und es entwickelt sich aber nur ein Kind weiter und das ist keinesfalls ein Grund für eine Ausschabung. Ihr Gefühl, den Dingen ihren Lauf zu lassen, ist meines Erachtens nach genau das Richtige. Sollten Sie tatsächlich anfangen stark zu bluten, müssten Sie ins Krankenhaus. Wenn Sie nicht bluten, dann gehen Sie ganz normal in vier Wochen zur nächsten Vorsorge. Derzeit würde ich davon ausgehen, dass dann alles in Ordnung ist, dann würde man evt, auch den Zweiten sehen, wenn sich dieser entwickeln konnte. Wenn weiterhin nur ein Embryo weiterwächst, dann spricht gar nichts gegen eine ganz normal verlaufende Schwangerschaft. LG Judith
Antwort vom 09.03.2011