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Themenbereich: Kinderwunsch allgemein

Kinderwunsch nach zweimaligem Verlust

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Anonym
Hallo, ich hatte letztes Jahr eine späte Fehlgeburt nach vorzeitigen Blasenspung in der 22 SSW und jetzt eine Tod Geburt wegen einer Infektion in der 24SSW. Mein Mann und ich wünschen uns trotz allem noch ein Geschwisterkind für unseren vorhanden Zwerg. Ich bin jetzt 36 Jahre, würden Sie uns zu irgendwelchen Zusätzlichen Untersuchungen raten bevor wir vielleicht noch einen dritten Versuch starten oder würden Sie uns von dem dritten Versuch generell abraten? Vielen Dank

Frage vom 26.08.2019

Hallo, es tut mir sehr leid für Sie, dass Ihre letzten Schwangerschaften so traurig geendet haben. Ob Sie erneut eine Schwangerschaft angehen, ist in erster Linie eine persönliche Entscheidung. Bei frühen Fehlgeburten gibt es nach wiederholtem Verlust die Möglichkeit zu Untersuchungen, um die Ursache zu ergründen. Für so späte Verluste sagt der Verlauf der voran gegangenen Ereignisse mehr aus, als standardisierte Untersuchungen. Bitte lassen Sie sich von Ihrem behandelnden Arzt/Ärztin beraten unter Berücksichtigung der Umstände bei den letzten Schwangerschaften: Welche Art von Infektion hat vorgelegen? War der Blasensprung bei er ersten Fehlgeburt auch durch eine Infektion ausgelöst? Besteht eine chronische Keimbesiedelung? Hierbei sind auch Infektionen des Zahnfleisches relevant. Gab es Hinweise auf die bevorstehenden Ereignisse, beispielsweise durch eine starke Verkürzung des Gebärmutterhalses. Leiden Sie unter anderen Erkrankungen, wie beispielsweise Diabetes, Schilddrüsenerkrankung, Erkrankung der Immunabwehr? Falls etwas vorliegt, wie kann es jetzt behandelt werden oder in einer weiteren Schwangerschaft?
Nach der Klärung dieser Fragen lässt sich besser abschätzen, ob und unter welchen Bedingungen eine erneute Schwangerschaft für Sie in Frage kommt. Falls Sie sich von Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin nicht genug unterstützt fühlen, haben Sie auch die Möglichkeit eine kostenlose Schwangerenberatungsstelle in Anspruch zu nehmen. Diese gibt es flächendeckend.
Ich wünsche Ihnen alles Gute, Monika Selow

Antwort vom 29.08.2019


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