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Themenbereich: Recht & Rat

"Wird auch ein Nebenjob aufs Elterngeld angerechnet?"

Frage:

Hallo,
ich bin in der 13. SSW und arbeite seit 4 Jahren zusätzlich zu meinem Beruf auf 400,-- Euro Basis. Der Nebenjob ist normal angemeldet und wird pauschal von meinem AG mit 25 % 'versteuert'.
Wird bei der Ermittlung des Elterngeldes nur mein Hauptjob oder auch mein Nebenjob zur Berechnung mit herangezogen?
Vielen Dank für den tollen Service hier
Gruß
Anke

Antwort:

Hallo,

meines Wissens nach wird das gesamte Netto-Erwerbseinkommen der letzten 12 Monate zur Berechnung genommen. Nur Einkünfte aus Kapitaleinkommen, Pensionen Stipendien etc fallen heraus.
Es gibt eine ausführliche BRoschüre mit titel elterngeld und Elternzeit, die vom Bundesministerium für Familie, SDenioren , Frauen und Jugend herausgegeben wurde.
http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=89272.html />
K. Lauffs

Antwort: , 09.09.2007