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Themenbereich: Vorsorgeuntersuchungen

Wann soll ich zur ersten Vorsorge?

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Anonym
Liebs Hebammen-Team,
ich bin in der 7.Woche schwanger und habe vorher den Nestreinigungstee getrunken-darf ich den jetzt ohne Bedenken weiter trinken? Zusammensetzung: Brennessel 20g, Goldrute 20g, Gundelrebe 30g, Frauenmantelkraut 30g Schafgarbe 20g, Stiefmütterchen 10g, Storchschnabel 20g, Taubnessel 30g.
Habe immer ein grosses Glas täglich getrunken.
Ich hatte immer Symptome einer Gelbkörperschwäche die dadurch besser geworden sind-solange ich keine Schmierblutung habe bedeutet dies doch dass alles mit dem Gelbkörper in Ordnung ist,denn ich wollte erst am Ende der 12.woche zum Arzt um mich nicht verrückt machen zu lassen.Und Utrogest möchte ich auch nicht einfach so nehmen.
Dann wollte ich noch wissen ob eine Eileiterschwangerschaft auch immer mit Schmierblutung einhergeht.
Achso ich bin das erste Mal schwanger un schon 41;ist es trotzdem ok erst so spät zumArzt zu gehen.
Vielen Dank für eine Antwort

Frage vom 03.01.2013

Sie können den Tee weiter trinken, in der Menge ist er völlig ok; Sie könnten auch stattdessen einen anderen Kräutertee trinken, es gibt auch Mischungen speziell für die Schwangerschaft, oder einfach nur das trinken, was Sie mögen. Schwangerschaft ist ja kein "unbedingt zu therapierender Zustand". Zur Einnahme von Utrogest oder anderer Medikamente besteht bei einer normal verlaufenden Schw. kein Grund, außerdem müsste dies ärztlich angeordnet werden.
Der Termin für die erste Vorsorgeuntersuchung ist meist früher als die 12. SSW, aber da gibt es kein "Muss". Vorsorge ist, wie der Name sagt, dazu gedacht, dass evtl problematische Vorgänge frühzeitig erkannt und dann ggf. behandelt werden können, damit keine Komplikationen auftreten.
Die ärztlichen Mutterschaftsrichtlinien sehen z.B. eine erste US-Untersuchung in der 9.-12. SSW vor, bei der man z B eine Eileiterschw. erkennen könnte, wenn sie nicht vorher Schmerzen verursacht. Auch die Laboruntersuchungen auf Antikörper und versch. Krankheiten werden durchgeführt, sobald die Schwangere zum ersten Mal zur Vorsorge-U geht, damit Probleme (wenn welche vorliegen) so früh wie möglich erkannt und behandelt werden können. Für berufstätige Schwangere ist oftmals auch ein ärztl. Attest zur Bescheinigung der Schw. erforderlich, damit die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes Anwendung finden.
Solange Sie sich gut fühlen, keine Probleme haben, keine Vorerkrankungen bei Ihnen oder nahen Verwandten bekannt sind, die eine frühe Vorsorge sinnvoll erscheinen lassen, können sie sich Zeit lassen. Sie schreiben, Sie wollen sich nicht verrückt machen lassen, daher sollten Sie sich selbst prüfen, ob sie mit oder ohne Vorsorgeuntersuchungen gelassener sein können. Sie haben auch die Möglichkeit die Vorsorgeuntersuchungen durch eine Hebamme in Anspruch zu nehmen (außer Ultraschall).
Ich wünsche Ihnen alles Gute!

Antwort vom 05.01.2013


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