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Themenbereich: Hausgeburt

Kurzfristige Absage der Hebamme

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Anonym
Hallo,
ich bin in der 40 SSW und plante von Anfang an eine Hausgeburt. Dem entsprechend habe ich mir eine Hebamme gesucht, welche dies mit mir zusammen erleben kann. Meine SS verlief unkompliziert und problemlos und ich bekam von seitens der Ärzte und Hebamme grünes Licht.
Meine Hebamme wieß mich ab Mai darauf hin, das ich als 2. Option auch im Geburtshaus entbinden könne, was für mich aber nie zur Depatte stand und was ich ihr auch jedes Mal sagte. Ich möchte nicht ins GH, weil das für mich aufgrund der fremden Umgebung Stress bedeutet und weil ich dann unter Wehen eine Stunde Autofahrt in Kauf nehmen müsste und mir das jetzt schon schmerzt im Auto zu sitzen.
Drei Tage vor dem ET teilte sie mir mit, das ich ins GH fahren müsse, weil der Rat das beschlossen hat und denen der Weg zu mir zu weit ist.
Darauf hin war ich so gestresst, das ich nun keinerlei Vorwehen und andere Anzeichen mehr habe und sendete meiner Hebamme eine SMS, um ihr nochmal mitzuteilen, das ich von Anfang an nur zu Hause entbinden wollte und das auch jedesmal sagte.
Ihre Antwort darauf per SMS war die Kündigung der Rufbereitschaft einen Tag vor dem ET. Sie hatte es da sehr eilig und direkt ohne eine Absprache mit mir alles schriftliche fertig gemacht und versendet. Nun stehe ich da, habe keine Hebamme welche mich begleitet oder mir helfen will und ins KH zu fahren kommt für mich genauso nicht in Frage wie das Geburtshaus. Fühle mich veräppelt, allein gelassen und abgezockt, weil die vollen 600 € für die Rufbereitschaft will sie ja fürs nix tun kassieren. Was ich ich da machen?
LG

Frage vom 02.09.2016

Hallo, es tut mir sehr leid, dass Sie so kurz vor der Geburt so belastet werden. Das Vorgehen der Kollegin ist so weder üblich noch korrekt. Sie haben auf jeden Fall das Recht die Rufbereitschaftspauschale zurück zu verlangen. Zum einen war sie ja nur zeitweilig rufbereit, zum anderen nützt Ihnen auch diese Zeit nichts, wenn sie zum entscheidenden Zeitpunkt dann nicht für Sie zur Verfügung steht. Hinzu kommt, dass Sie sich eventuell anders entschieden hätten, wenn Sie gewusst hätten, dass die Möglichkeit besteht, dass "im Rat noch anders entschieden" wird, als Sie es im Behandlungsvertrag (der neben dem Rufbereitschaftsvertrag besteht) ausgemacht haben.
Eine Kündigung des Behandlungsvertrages ist zwar möglich, jedoch seitens der Hebamme nur aus zwingenden Gründen.
Die Regelungen, die nach dem bürgerlichen Gesetzbuch in Bezug auf den Behandlungsvertrag für Ärzte gelten, gelten für Hebammen entsprechend.
Es wäre möglich, dass Ihnen wegen der Kündigung so kurz vor dem Termin ein Recht auf Schadenersatz zusteht, neben der Rückerstattung bereits bezahlter Rufbereitschaftskosten.
Näheres dazu finden Sie unter:
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmanach/Grundzuege/rechtsbeziehungen.php
und im Gesetzestext unter
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630a.html
in den Paragraphen 630 a bis h.
Konkret nützt Ihnen das in Ihrer Situation gerade leider weniger, weil die Frage nach der Geburtsbegleitung ja nicht geklärt ist.
Sie können nur noch mal Kontakt mit Ihrer Hebamme aufnehmen und versuchen sich auf eine Geburtsbegleitung zu einigen mit Hinweis auf die Rechtslage. Vielleicht können Sie auch Kontakt zu einer anderen Hebamme des Geburtshauses aufnehmen und Ihr Ihre Situation schildern, wenn das Vertrauensverhältnis zu der Hebamme zu stark gestört ist.
Die rechtliche Klärung dauert leider zu lange, um für die Geburt noch hilfreich zu sein und ich kann Ihnen da leider auch keinen Ratschlag geben, der Ihnen zu einer Hausgeburt verhilft. Als kurzfristige Alternative bleiben letztendlich nur die Klinik oder eine Einigung mit der Hebamme.

Ich wünsche Ihnen alles Gute, Monika Selow

Antwort vom 02.09.2016


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