37 Jahre, 15. SSW, Amniozentese durchführen, ja oder nein?
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Frage vom 02.08.2002
Die Einwilligung zu bestimmten Untersuchungen z.B. einer Fruchtwasseruntersuchung, bedeutet indirekt die Erwägung einer Abtreibung, sollte es sich dabei herausstellen, daß das Kind eine Behinderung trägt. Es ist hier ebenfalls Ihre eigene Entscheidung und Sie sollten sich vor einer solchen Untersuchung klar über die für Sie zu tragenden Konsequenzen sein. Sollte sich z.B. eine Behinderung des Kindes ergeben, so könnte ebenfalls für Sie daraus folgern, daß Sie das Kind behalten und sich bereits in der Schwangerschaft mit der Behinderung des Kindes auseinandersetzen können. Kommt für Sie beides nicht in Frage, so hat eine solche Untersuchung keine Konsequenz und es ist damit auch nicht nötig, die möglichen Komplikationen der Untersuchung selbst auf sich zu nehmen. Zum Ultraschall ist zu sagen, daß während eines normalen Schwangerschaftsverlaufes drei Ultraschalle routinemäßig erfolgen. Ich persönlich würde Ihnen raten, sich an einen anderen Frauenarzt zu wenden, der Sie selbst in die Vorsorge miteinbezieht, Sie berät und informiert und die Schwangerschaft, solange diese normal verläuft, auch als solche stehen lassen kann. Sagen Sie klar und deutlich Ihre Meinung, die Sie treffen können eben auf der Basis einer guten Beratung und Information- es ist Ihre Schwangerschaft und Ihr Kind.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort vom 06.08.2002