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Themenbereich: Schwangerschaft allgemein

37 Jahre, 15. SSW, Amniozentese durchführen, ja oder nein?

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Anonym
Hallo, liebes Team! Mein Arzt hat mich aufgrund meines Alters(37)zu einem anderen Arzt überwiesen, welcher bei mir eine sogenannte Amniozentese in der 15. SSW durchführen soll. Ich habe Angst vor dieser Untersuchung, vor allem dass meinem Kind dabei etwas passieren könnte. Ich hörte, in 2 von 100 Fällen wurde dadurch schon eine Fehlgeburt ausgelöst. Ich finde, sie sollten mein Kind doch in Ruhe lassen. Inzwischen bekam ich bereits den 6! Ultraschall. Auch das finde ich übertrieben. Vor enigen Jahren gab es sowas doch auch noch nicht. Bin ich zu dieser Untersuchung verpflichtet, wenn sie mein Arzt anordnet? Ich meine, wohl eher nicht. Was raten Sie mir? Danke.

Frage vom 02.08.2002

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Hebamme
Einer sog. vorgeburtliche Diagnostik um u.a. mögliche Fehlbildungen bzw. genetische Veränderungen oder Stoffwechselerkrankungen auszuschließen, soweit diese im Rahmen dieser Untersuchung zu erkennen sind, sollte unbedingt eine genetische Beratung im Vorfeld mit dem zuständigen Frauenarzt voraussetzen. Es ist in jedem Fall Ihre Entscheidung, ob Sie sich für eine solche Diagnostik entscheiden oder auch nicht. Eine Fruchtwasseruntersuchung wird empfohlen, wenn das Alter der Mutter über 35 bzw. das Alter des Vaters über 45 Jahren ist. Die Fehlgeburtsrate ausgelöst durch eine Fruchtwasseruntersuchung liegt bei knapp 1%. Besondere Untersuchungsmethoden in der gesamten Schwangerschaft werden dann notwendig, wenn bei dem ungeborenen Kind, seltener bei der Mutter, aufgrund der Vorgeschichte oder aktueller Befunde mit Schäden oder Gefahren zu rechnen ist.
Die Einwilligung zu bestimmten Untersuchungen z.B. einer Fruchtwasseruntersuchung, bedeutet indirekt die Erwägung einer Abtreibung, sollte es sich dabei herausstellen, daß das Kind eine Behinderung trägt. Es ist hier ebenfalls Ihre eigene Entscheidung und Sie sollten sich vor einer solchen Untersuchung klar über die für Sie zu tragenden Konsequenzen sein. Sollte sich z.B. eine Behinderung des Kindes ergeben, so könnte ebenfalls für Sie daraus folgern, daß Sie das Kind behalten und sich bereits in der Schwangerschaft mit der Behinderung des Kindes auseinandersetzen können. Kommt für Sie beides nicht in Frage, so hat eine solche Untersuchung keine Konsequenz und es ist damit auch nicht nötig, die möglichen Komplikationen der Untersuchung selbst auf sich zu nehmen. Zum Ultraschall ist zu sagen, daß während eines normalen Schwangerschaftsverlaufes drei Ultraschalle routinemäßig erfolgen. Ich persönlich würde Ihnen raten, sich an einen anderen Frauenarzt zu wenden, der Sie selbst in die Vorsorge miteinbezieht, Sie berät und informiert und die Schwangerschaft, solange diese normal verläuft, auch als solche stehen lassen kann. Sagen Sie klar und deutlich Ihre Meinung, die Sie treffen können eben auf der Basis einer guten Beratung und Information- es ist Ihre Schwangerschaft und Ihr Kind.
Mit freundlichen Grüßen

Antwort vom 06.08.2002


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