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Themenbereich: Recht & Rat

Schwere körperliche Arbeit in der Schwangerschaft

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Anonym
Hallo, ich bin jetzt in der 15. ssw. beruflich (Köchin) stehe ich unglaublich unter Druck, da ich einen Großteil meiner Arbeitszeit allein in der Schicht bin und die Töpfe echt schwer sind (an die 20 kg). Ich arbeite zwar nur bis zu 6 Stunden am Tag, aber meine Waden werden seit einigen Tagen regelrecht fett und taub. Dazu kommt, dass ich in der letzten Woche gut 3 kg verloren habe. Ich bin von natur aus nun schon recht klein und zierlich. Was kann ich tun, um dem Problem mit den Waden vor zu beugen??? Meine Ärztin ist derzeit leider im Urlaub.

Frage vom 13.06.2014

Das Mutterschutzgesetz gilt ab dem Moment, in dem dem Arbeitgeber die Schwangerschaft der Mitarbeiterin bekannt ist und ist unbedingt einzuhalten, sonst macht sich der Arbeitgeber strafbar. Zu schweren Lasten wie Ihren Kochtöpfen macht das MuSchG sehr klare Vorschriften in § 4 Abs. 2: " Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden (1.) mit Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als fünf Kilogramm Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als zehn Kilogramm Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden. ...". Das heißt, wenn die Lasten, die Sie regelmäßig heben müssen, mehr als 5 kg wiegen, dürfen Sie diese Arbeit jetzt nicht mehr machen.
Wenn Sie Lasten mit Hilfsmitteln bewegen, also z B einen Wagen auf Rädern schieben müssen, darf diese bis 10 kg betragen.
Auch Hitze in der Küche, Kälte im Kühlhaus und/ oder Lärm kann ein Problem sein: ebenfalls § 4 Abs 1 sagt: "(1) Werdende Mütter dürfen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen, von Staub, Gasen oder Dämpfen, von Hitze, Kälte oder Nässe, von Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind."
Außerdem, auch das steht im MuSchG, haben Sie ein Recht auf zusätzliche Pausen, Sie müssen die Möglichkeit haben sich ab und zu hinzusetzen und ggf die beine hochzulegen, falls Sie meist Stehen/ Gehen müssen und Sie müssen auch die Möglichkeit haben, sich eine Weile hinzulegen.
Das Gesetz im Wortlaut finden Sie z B unter http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/muschg/gesamt.pdf.
Meist ist es am besten, erst mal den/ die direkten Vorgesetzten auf die Regelungen des MuSchG anzusprechen und darauf zu bestehen, dass diese eingehalten werden, wenn es einen Betriebsrat gibt, sollten Sie auch diesem Ihr Problem mitteilen.
Wenn das nichts nützt, können Sie bei der dem Betrieb vorgesetzten Behörde Hilfe suchen.
Sie haben das Recht auf die Schutzvorschriften des MuSchG und Ihr Betrieb hat die Pflicht, Sie und Ihr Baby zu schützen vor möglichen Gefährdungen, die am Arbeitsplatz auftreten können - genau dafür ist das MuSchG da und muss eingehalten werden.
Sollten trotz Einhaltung der Schutzbestimmungen die Arbeiten zu schwer sein für Sie und Ihnen gesundheitliche Probleme machen, kann Ihre FÄ Ihnen eine individuelles Beschäftigungsverbot ausstellen, das z B bestimmte Tätigkeiten verbieten oder nur eine bestimmte Stundenanzahl Arbeit pro Tag zulassen kann. Das müssen Sie dann mit Ihrer FÄ besprechen.
Zu Ihrem Wadenproblem kann ich Ihnen noch folgenden Tipp geben: Machen Sie nach der Arbeit ein eher nur lauwarmes Fuß- und Beinbad mit Rosmarin-Badezusatz (z B Weleda), wenn Sie die Möglichkeit haben, gehen Sie Wassertreten und/ od duschen Sie Ihre Beine von unten nach oben ansteigend mit abwechselnd warmen und kalten Wasser ab. Wenn das nichts nützt und Ihre FÄ noch länger im Urlaub ist, sollten Sie die Vertretung aufsuchen - auch was die Problematik am Arbeitsplatz angeht.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg beim Durchsetzen Ihrer Rechte und eine schöne und gesunde Schwangerschaft!

Antwort vom 15.06.2014


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