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Themenbereich: Kinderwunsch allgemein

kann ich eine Hebamme nach Fehlgeburt in Anspruch nehmen?

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Anonym
Hallo liebes Hebammenteam,
ich habe seit knapp drei Wochen eine Fehlgeburt hinter mir und bin jetzt unschlüssig, wie ich bezüglich einer erneuten Schwangerschaft weiter vorgehen soll. Mein Zyklus war vor der Schwangerschaft zwar einigermaßen regelmäßig, jedoch ist nach dem Einsprung die Basaltemperatur immer wieder deutlich unter den höchsten Wert der letzten Tage gefallen und erst später langsam angestiegen. Die folgenden Tage waren oft von Brustschmerzen, Kopfschmerzen und Schmierbluten begleitet und bei meiner Periode hatte ich meistens zwei Tage lang starke Bauchschmerzen. In der Schwangerschaft hatte ich dann ständig Bauchschmerzen, als ob die Mens einsetzt, was sie dann auch nach gut sieben Wochen mit Beginn der Fehlgeburt getan hat. Seither hat die Temperatur den reinsten Zickzackverlauf, obwohl ich letzte Woche das Gefühl hatte einen Eisprung zu haben. Ich habe mir jetzt Mönchspfeffer besorgt, in der Packungsbeilage aber gelesen, dass das Präparat während der Schwangerschaft nicht eingenommen werden darf.
Was ist, wenn ich unwissentlich schon wieder schwanger bin, darf ich das Präparat dann nicht nehmen? (Ich habe seit ein paar Tagen wieder ein leichtes Ziehen im Bauch und wir hatten ungeschützten Verkehr). Mein Frauenarzt hat eine Hormontherapie empfohlen wegen einer möglichen Gelbkörperschwäche. Gibt es da stattdessen ein pflanzliches/homöopatisches Mittel, das auch während der Schwangerschaft genommen werden kann? Kann ich mich von einer Hebamme beraten lassen (als Kassenleistung), auch wenn ich drei Tage nach der Fehlgeburt bereits zur Nachuntersuchung beim Frauenarzt war?
Vielen Dank für Eure Beantwortung...
Tanja

Frage vom 22.02.2006

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Hebamme
Hallo! Sie können sich von einer Hebamme betreuen lassen, wenn Sie denken, Sie wären wieder schwanger. Auch nach einer Fehlgeburt haben Sie Anspruch auf Nachbetreuung. Da es ja erst kurz her ist, können Sie noch eine Hebamme in Anspruch nehmen, egal ob Sie schon beim Arzt waren oder nicht. Die Hebamme würde die Schwangerschaft feststellen, die erste Vorsorgeuntersuchung nach den Mutterschaftsrichtlinien machen, evtl. Blutabnahmen durchführen und den Mutterpaß ausstellen. Das sind Kassenleistungen. Sollte sich bei der Untersuchung herausstellen, das Sie nicht schwanger sind, wird die Untersuchung natürlich auch von der Kasse bezahlt. Sollten Sie aber darauf hin weitere Beratung von einer freiberuflichen Hebamme wünschen, müssen Sie das privat bezahlen. Die Einnahme von Mönchspfeffer zu Beginn der Schwangerschaft gilt nicht als gefährdend. Ob für Sie ein pflanzliches/ homöopathisches Mittel als Hormonersatztherapie in Frage kommt, kann nur eine individuelle Beratung nach Aufnahme Ihrer Krankengeschichte bei einem Homöopathen herausfinden. So eine Beratung ist aber immer sinnvoll, leider in den meisten Fällen keine Kassenleistung. Das können Sie aber Ihrer Versicherungspolice entnehmen oder bei Ihrer Kasse erfragen. Alles Gute und herzliche Grüße, Ina

Antwort vom 22.02.2006


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