Kann ich bis Montag bis zur Übertragungskontrolle warten?
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ich habe SS-Diabetes mit Insulin eingestellt. BZ-Werte zum grössten Teil im Normbereich. Mein FA macht jedes Mal Doppler, der bisher immer ok war! Kind ist auch nicht zu gross, FW ok. Herzfrequenz beim Kind um die 120/min.-140/min. Ist das in Ordnung?
Nun bin ich einen Tag über ET und mein Arzt hat nichts von Einleitung gesagt. War am Di. beim FA und muss auch erst am Montag wieder hin! Mir kommt das sehr komisch vor, denn eigentlich geht man doch alle 2 Tage, oder?
Mir ist das zu lang! Ich würde gerne etwas tun, damit mein Kleines sich mal auf den Weg macht. was kann ich tun?
Wehencocktail habe ich gelesen, soll man nur unter Aufsicht nehmen, wg. Durchfall, Kreislaufprobleme usw...
Was würden Sie raten?
Warum soll man nicht übertragen? Wenn Doppler ok war, muss dann alle 2 Tage überhaupt CTG gemacht werden und Einleitung am Termin, wenn es dem Kind gut geht? Die Kindsbewegungen haben etwas nachgelassen, aber ich denke, das das am Ende der SS auch normal ist, oder?
Sorry, das es so lang geworden ist, aber ich fang an, mir Sorgen zu machen, trau mich gar nicht, bis Montag zu warten.
Gruss, Sandra
Frage vom 20.07.2006
Wenn Sie sich trotzdem Sorgen machen, sollten Sie Ihren Arzt bitten noch vor dem Wochenende ein CTG zu schreiben, damit Sie das WE genießen können. Dabei können Sie auch noch mal detailliert die weitere Vorgehensweise besprechen. Von der eigenmächtigen Einnahme des Wehencocktails rate ich Ihnen dringend ab!
Sie können sich auch an eine Hebamme vor Ort wenden, die Sie beraten und individuell unterstützen kann. (Sie kann auch zwischendurch ein CTG machen oder die HT anders überprüfen). Es gibt auch die Möglichkeit, dass Sie am WE zur Kontrolle in die Klinik gehen. Dort müssen Sie aber eine "Praxisgebühr" zahlen und je nachdem auf wen Sie treffen, können die dort eine ganz andere Einstellung als Ihr FA haben, was auf keinen Fall heisst, dass der etwas "falsch" gemacht oder versäumthat.
Ich wünsch Ihnen alles gute für eine baldige Geburt, Monika
Antwort vom 21.07.2006