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Themenbereich: Kinderwunsch

Folgeschwangerschaft nach stiller Geburt

Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto Anonym
Hallo,
Ich habe am 10.12.2018 meinen Sohn still geboren in der 21.SSW. Er hatte einen isolierten, komplexen Herzfehler. Fruchtwasseruntersuchung und Pränatest waren unauffällig. Die Geburt wurde eingeleitet und war komplikationslos. Eine Ausschabung war nicht nötig. Die Gebärmutter ist bereits zurückgebildet, leichter wochenfluss noch vorhanden. Ich habe auf natürlichem Wege abgestillt. Nach 4 Tagen war der Mllcheinschuss vorbei. Da ich bereits 2 frühe Fehlgeburten und eine MA in der 10.SSW hatte, sind wir auch humangenetisch untersucht. Auch hier, bis auf eine homozygote MTHFR-Mutation bei mir, alles unauffällig. Ich nehme lediglich hochdosierte Folsäure und VitaminB ein. So war die Empfehlung der Humangenetik. Ich möchte gerne wissen, wie schnell ich es wieder probieren kann, schwanger zu werden. Da körperlich und genetisch bei uns alles okay ist, würde ich nach der ersten Periode nicht verhüten wollen. Spricht aus medizinischer Sicht etwas gegen eine schnelle Folgeschwangerschaft?
Danke!

Frage vom 21.12.2018

Hallo, es tut mir leid, dass Sie Ihr Kind verloren haben. Früher wurde empfohlen nach Fehlgeburten 3-6 Monate mit einer erneuten Schwangerschaft zu warten. Für Fehlgeburten hat sich inzwischen durch Studien herausgestellt, dass die Erfolgsaussichten genauso sind, wenn Frauen warten oder wenn sie direkt wieder schwanger werden. Für Fehl- und Frühgeburten an der Grenze zur Lebensfähigkeit ist mir keine neuere Studie bekannt, die untersucht hätte, ob eine Wartezeit von Vorteil sein könnte. Ich gehe davon aus, dass eine Folgeschwangerschaft rein körperlich und hormonell erst möglich ist, wenn der Körper der Frau wieder empfängnisbereit ist. Ein Eisprung ist wieder möglich, wenn sich die Hormone wieder eingependelt haben. Eine vorherige Menstruation ist dafür nicht erforderlich. Insofern sehe ich keinen Grund zu verhüten, wenn Sie gerne ohne Wartezeit eine erneute Schwangerschaft wünschen.
Ich wünsche Ihnen alles Gute für eine Folgeschwangerschaft, Monika Selow

Antwort vom 29.12.2018


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