Kann ich Fleisch anfassen und abpacken?
Es wurden noch keine Kommentare verfasst! Schreibe doch einen.
Kommentar verfassen- Zurück
- Übersicht: Hebammensprechstunde
Es wurden noch keine Kommentare verfasst! Schreibe doch einen.
Kommentar verfassenHebamme und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin
Hebamme & Bloggerin
Familien-Hebamme, Schwangerschafts- & Wochenbettbetreuung
Hebamme sowie Still- & Trageberaterin
Geburtsvorbereitung & Wochenbettbetreuung
Wochenbettbetreuung & Ernährungsberatung
Hebamme & Autorin
Da ich aus der Landwirtschaft stamme und meine Familie letzte Woche einen Bullen geschlachtet soll ich am Wochenende mit zum Metzger und Fleisch verpacken. Zur Zeit bin ich in Woche 7 und es soll noch keiner wissen. Kann ich rohes Fleisch anfassen und verpacken?
Frage vom 14.04.2016
Infektionsgefahr in der Schwangerschaft besteht vor allem durch das Essen und rohem Fleisch. Das Anfassen ist unproblematisch, wenn die allgemeinen Hygieneregeln beachtet werden (Hände waschen, Arbeitsmaterialien säubern, bevor sie mit anderen Lebensmitteln in Kontakt kommen usw.).
In der Schwangerschaft gilt eine erhöhte Schutzpflicht des Arbeitgebers gegenüber den Angestellten. Damit der Arbeitgeber diese einhalten kann, muss er natürlich von der Schwangerschaft wissen. Dies gilt beim Einsatz von Chemikalien, schwerem Heben, und Unfallgefahr. Der Abeitgeber macht im Falle einer Schwngerschaft eine "Gefährdungsbeurteilung" und dürfte Sie nur mit den ungefährlichen Arbeiten betrauen. Bei allen denkbaren Teilarbeiten, die bei der Zerlegung anfallen können, ist der Kontakt mit Fleisch wahrscheinlich das kleinste Problem. Eine gute Händehygiene ist hier ausreichend, die auch das Tragen von Schutzhandschuhen beinhalten kann. Kritischer sind Verletzungsfahren und der Umgang mit bestimmten Desinfektionsmitteln. Wenn Sie die Schwangerschaft weiter geheim halten möchten, sollten Sie sich selbst mit dem Mutterschutzgesetz befassen und entsprechende Arbeiten meiden, die Ihnen der Arbeitgeber bei Kenntnis von der Schwangerschaft verbieten müsste.
Das Mutterschutzgesetz finden Sie hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/
Alles Gute für die weitere Schwangerschaft, Monika Selow
Um die Zerlegetätigkeit beurteilen zu können,
Antwort vom 15.04.2016