Hi Gemeinde,
Kann mir jemand sagen ob ich den Vermieter fragen muss wenn ich Schlüssel nachmachen möchte? Das Verhältnis mit unseren Vermieter ist ein wenig angespannt. Schon seit Monaten ist es so das jegliche Bitte um Gefälligkeiten aus Bosheit abgelehnt wird.
Wer kann mir etwas mehr zum Thema sagen?
My Babyclub.de
Darf man den Schlüssel nachmachen in einer Mietwohnung?
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Eintrag vom 10.09.2016 15:07Antwort
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Kommentar vom 10.09.2016 15:59Ich glaube das es gesetzlich so geregelt ist, dass man den Vermieter erstmals in Kenntnis setzen muss. Was die Regelung jetzt konkret meint, weiß ich auch nicht. Vllt braucht man da eine ausdrückliche Erlaubnis und Zustimmung.Antwort
Ich empfehle dir einfach mal bei deinen örtlichen Schlüsseldienst nachzufragen, die werden wissen was Sache ist.
Du kannst dir euch gerne einige zusätzlichen Infos hier holen:
http://www.schluesseldienst-karlsruhe.info/2016/07/25/schl%C3%BCssel-nachmachen-die-meinung-des-vermieters-ist-wichtig/
Hoffe habe dir ein wenig weiterhelfen können. :) -
Kommentar vom 14.03.2017 17:30Hi,Antwort
also ein Freund von mir arbeitet hier: http://www.xn--schlsseldienst-ingolstadt-24-46c.de
Er meinte, der Schlüsseldienst selber fragt nicht nach, ob der Vermieter eine Erlaubnis erteilt hat, sondern jeder kann sich einfach so einen Schlüssel nachmachen lassen.
Also kannst du das auch einfach machen, dein Vermieter muss davon ja nicht unbedingt was mitbekommen. Wenn er schon so schlecht auf dich reagiert, ist es wahrscheinlich sogar besser, das nicht zu tun. Und ganz im Ernst: Eigentlich spricht doch nichts dagegen, dass du dir einen Ersatzschlüssel anfertigst und geht ihn auch nichts an, solange du ihn nicht behälst, wenn du ausziehst.
Grüße! -
Kommentar vom 12.04.2017 13:27Frage am besten mal deinen Vermieter. Ich glaube solche Dinge müssen in Absprache mit ihm gemacht werden.Antwort
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Kommentar vom 13.04.2017 10:46Normalerweise sollte das kein Problem sein, sofern du dem Vermieter am Ende alle Schlüssel zurückgibst, die es für die Wohnung gibt.Antwort
Wir haben bei unserer letzten Wohnung in Krefeld auch bei https://www.schlüsseldienst-krefeld.net/ einen Schlüsseldienst damit beauftragt einen weiteren Schlüssel für meinen Stiefsohn nachmachen zu lassen und da gab es nie Probleme. -
Kommentar vom 25.05.2017 23:55Guck ma bei diesem Schlüsseldienst aus Berlin. Der hat sich auf das nachmachen von Schlüssel spezialisiert. Am besten dort mal anrufen und einfach nachfragen: https://schluesseldienst-24h.berlin/schluessel-nachmachen Fragen kostet ja nichts.... Ansonsten kann ich dazu nicht viel sagen. Wäre nur reine Spekulation und ich mochte hier nicht mit Falschinfos glänzen. Also viel Erfolg noch, als nicht schon längst alles erledigt ist. Aber Wissen kann Niue schlecht werden ;-)Antwort
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Kommentar vom 26.05.2017 07:56Die Frage wer das Recht hat, Kopien von dem Wohnungsschlüssel machen zu lassen ist leicht beantwortet: der Vermieter. Als Eigentümer hat allein er das Recht Wohnungsschlüssel nachmachen zu lassen. Aus diesem Grund wird auch von vielen Schlüsseldienst ein sogenannter Sicherungsschein oder eine Sicherungskarte verlangt, wenn ein Wohnungsschlüssel nachgemacht werden soll.Antwort
Es gibt zwar kein Gesetz, dass es einem Mieter verbietet, Wohnungsschlüssel nachzumachen, allerdings ist der Vermieter darüber zu informieren. Denn eigentlich hat nur er ein Recht zu entscheiden, wer sein Eigentum nutzen darf und kann daher auch über die Anzahl der Schlüssel entscheiden, die im Umlauf sind. Ein Mieter ist daher zum Beispiel nicht berechtigt, im Falle des Verlustes, von sich aus den Wohnungsschlüssel oder andere Schlüssel der Mietsache nachmachen zu lassen. Er muss den Vermieter fragen, ob er den Schlüssel nachmachen kann oder das Schloss auszuwechseln ist.
Als Mieter hat man aber einen Anspruch darauf, dass der Vermieter einen Wohnungsschlüssel nachmacht, zum Beispiel, wenn ein Extraschlüssel benötigt wird oder von Beginn an keine ausreichende Anzahl an Schlüsseln übergeben wurde. Der Vermieter kann das nicht verweigern. Will er nicht selber tätig werden, ist er verpflichtet dem Mieter die Sicherungskarte auszuhändigen. (Landgericht Berlin, Beschluss vom 20.06.1985, Az.: 61 T 32/85). -
Kommentar vom 07.06.2017 18:27Hallo du,Antwort
ich kann dir nur sagen, was ich bei diesem Schlüśseldienst: https://www.xn--schlsseldienst-regensburg-24-46c.de erlebt habe. Dort wurde ich nicht gefragt, ob ich den Schlüssel nachmachen lassen darf. Von daher würde ich es einfach mal versuchen, ob du es dem Vermieter sagst oder nicht, kannst du ja immer noch in Ruhe entscheiden, aber ich wüsste eigentlich nicht, was das Problem sein sollte, da es ja auch zur normalen Nutzung einer Wohnung gehört, solange man nicht massenhaft Schlüssel an alle Freunde und Bekannte verteilt, sondern sie nur selbst nutzt.
LG -
Kommentar vom 15.06.2017 17:34Hallo!Antwort
Sind die Schlüssel denn nummeriert? Dann benötigst du das Einverständnis des Vermieters und eine sogenannte Schlüsselkarte. Wenn er nicht nummeriert ist, kannst du ihn, soweit ich weiß, ganz einfach selbst nachmachen lassen. -
Kommentar vom 29.07.2017 17:36Fragen muss man nciht, aber späötestens beim Auszug muss man es angeben. Schwierig dürfte es allerdings sein einen Schlüssel nachzumachen, wenn es sich um ein Schließanlagensystem handelt.Antwort
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Kommentar vom 27.02.2020 15:19Ist schon etwas her, doch ich grabe das Thema mal aus, weil ich gerne etwas mehr dazu sagen würde.Antwort
Sowas kann man auf jeden Fall. Persönlich bin ich der Meinung, dass man es machen SOLLTE, um auf Nummer Sicher zu gehen. Hab es letztens bei meiner Mietwohnung gemacht und kam damit wirklich gut voran. Jetzt empfehle ich sowas an alle weiter, weil ich weiß, dass es gut ankommt. Dabei war mir https://www.schluesseldienstvergleich.eu/de/gelsenkirchen-21755.html wirklich von Hilfe, was man auf jeden Fall beantragen sollte. Mit so einem Schlüsseldienst kommt man in diesem Fall sehr gut voran.
MfG