
Nur Kindersitze mit einem offiziellen Prüfsiegel nach der gültigen Norm ECE R 44/03 oder 44/04 sind erlaubt. Anhand der Prüfnummer, die unterhalb des Buchstabens E steht, lässt sich erkennen, ob ein Kindersitz noch den aktuellen Richtlinien entspricht. Wenn diese Nummer mit 03 oder mit 04 beginnt, entspricht der Kindersitz den momentanten Standards und kann weiterverwendet werden.
Das Prüfsiegel befindet sich je nach Modell als Aufkleber am Sitzkörper oder ist in den Sitzbezug eingenäht.
Mehr Informationen und Abbildungen der gültigen Prüfsiegel sowie einen umfangreichen Kindersitztest finden Sie auf der Homepage des ADAC.
- Übersicht: Babynews | Sicherheit
- Übersicht: Unterwegs mit Baby
Hebammenrat zum Thema:
- Tochter, 11 Mon. möchte nicht mehr im Ki.-Wagen u. Autositz sitzen bleiben,...
- - Es ist schon Entwicklungsbedingt, das Ihre Tochter nicht mehr in den Kinderwagen und Autositz möchte. Aber oft sind dies Phasen, die verschwinden wieder. Si...
Jetzt mit anderen austauschen:
-
Babyschale zu klein, aber erst 6,5 Monate alt!
- Hallo ihr Lieben, Ich hab da eine Frage und hoffe ihr könnt mir helfen! Unsere Tochter ist mit ihren 6,5 Monaten bereits 75 cm groß, und ist folglich jetz...
-
-
welcher Sitz nach Babyschale?
- Huhu, mir wurde gesagt, daß man auf den nächstgrößeren Sitz umsteigen sollte, wenn der Kopf des Kindes über die Tragschale geht. Haben auch den von RÖ...
-
Kommentar verfassen