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Beutelsbacher Genussrechte

Genuss ohne Reue bietet die Beutelsbacher Fruchtsaftkelterei. Da neue Saftkreationen und Erfrischungsgetränke für ihre Herstellung entsprechende Anlagen erfordern, wird laufend in neue technische Anlagen und Tanks investiert, um ständig die Qualität zu verbessern.

Jetzt in den Erfolg von BEUTELSBACHER investieren. Die Vorteile:

  • 3 % Zins p.a., ab einer Anlage von 5.000 € 4 %*
  • Bei Zins-Auszahlung als Naturalzins 1 % mehr Zins*
  • Einstieg bereits ab 2.000 €
  • Mindestlaufzeit 7 Jahre
  • Genussrechte übertragbar
  • Zudem erhalten Stammkunden 5 % Rabatt auf alle Einkäufe
Die Ausgabe von Genussrechten ist für kleine und mittelständische Unternehmen ein gängiges Finanzierungsmodell, das sich sehr erfolgreich bewährt hat. Die Anleger geben dem Unternehmen Geld und werden dafür in Form einer vereinbarten jährlichen Ausschüttung am Geschäftserfolg beteiligt. Die Haftung ist dabei auf 50 % der Höhe der Einlage begrenzt.

Weitere Informationen gibt es unter: www.beutelsbacher.de

Wissenswertes:

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