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Gesetzesänderungen 2023

Das ändert sich für Familien


Kindergeld, -zuschlag und -freibetrag

Ab dem 1. Januar erhöht sich das Kindergeld für die ersten drei Kinder von 219 € auf 250 € monatlich. Zusätzlich soll auch der Kinderzuschlag auf 250 € erhöht werden. Dieser kann von Familien beantragt werden, die sich nicht allein mit ihrem Einkommen finanzieren können. Zusätzlich soll der Kinderfreibetrag auf 6.024 € angehoben werden.

Hartz IV wird zum Bürgergeld

Das altbekannte Hartz IV wird ab Januar vom Bürgergeld abgelöst. Menschen, die bereits Hartz IV beziehen, müssen dazu keinen neuen Antrag stellen.

Homeoffice-Pauschale

Durch die Corona-Pandemie wurden viele Arbeitnehmer gezwungen, im Homeoffice zu arbeiten. Für alle, die auch weiterhin von zu Hause aus arbeiten, gibt es im kommenden Jahr gute Nachrichten. Die Homeoffice-Pauschale wird verbessert und entfristet. Im Homeoffice können Steuerpflichtige ab nächstem Jahr pro Arbeitstag sechs Euro in der Einkommenssteuererklärung geltend machen. War die Pauschale bislang auf 600 Euro im Jahr begrenzt, können ab 2023 bis zu 1.260 Euro jährlich geltend gemacht werden. Damit sind künftig 210 statt 120 Homeoffice-Tage begünstigt. Man kann die Pauschale im kommenden Jahr auch beantragen, wenn man nicht über ein Extra-Arbeitszimmer verfügt. Das kommt besonders Familien mit kleinen Wohnungen zugute.

Grundsteuerfreibetrag

Auch der Grundsteuerfreibetrag wird im kommenden Jahr von 9.984 € auf 10.623 € erhöht. Auf Einnahmen bis zu dieser Höhe muss man also keine Steuern zahlen. Davon sollen alle profitieren, die Einkommenssteuer zahlen müssen: Also auch Familien.

Wohngeld plus

Wer innerhalb einer bestimmten Einkommensgrenze lebt, hat das Recht auf Wohngeld. Das neue Wohngeld Plus bezuschusst jetzt zusätzlich auch die Heizkosten mit einem Pauschalbetrag. Zusätzlich erhöht sich der Zuschuss für die Bruttokaltmiete.

Krankenkassenbeiträge

Aufgrund der erhöhten Kosten der Krankenkassen durch die Corona-Pandemie steigen leider auch die Krankenkassenbeiträge in 2023. Der aktuelle Beitragssatz von 14,6 % erhöht er sich auf 16,2 % vom Bruttolohn.

Krankmeldungen

Ab dem neuen Jahr soll der Weg der Krankmeldung digitalisiert und verbessert werden. Ihr bekommt keinen gelben Zettel mehr  - der wird digital von der Praxis an die Krankenkasse übermittelt. Der Arbeitgeber muss diesen dann elektronisch bei der Krankenkasse anfordern. Was bleibt, ist die Pflicht, sich wie gehabt beim Arbeitgeber krank zu melden unter Beachtung der im jeweiligen Unternehmen geltenden Fristen.

Bundesweites 49-€ Ticket

Bund und Länder haben sich nun geeinigt: Ab Frühjahr 2023 wird das kurzzeitig angebotene 9-Euro-Ticket vom 49-Euro-Ticket abgelöst. Für diesen monatlichen Preis soll man dann mit dem sogenannten "Deutschlandticket" den gesamten deutschen Nahverkehr nutzen dürfen. Das Abo soll monatlich kündbar sein. Ob es allerdings wirklich ab 1. April oder erst ab 1. Mai verfügbar sein wird, ist noch nicht klar. Wie bestehende Abo-Modelle dann angepasst werden, bleibt ebenfalls abzuwarten.

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