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Gleichgeschlechtliche Paare mit Kinderwunsch

Diese Wege führen zum Wunschkind

Kinderwunsch gleichgeschlechtliche Paare
Bildquelle: Kelvin Augustinus/pexels.com
Gleichgeschlechtliche Paare haben verschiedene Möglichkeiten, ein Baby zu bekommen oder Kinder aufzuziehen – möglicherweise sogar mehr Optionen, als du dir vorstellen kannst. Zugegeben: Es kann komplizierter sein, als gleichgeschlechtliches Paar ein Kind zu bekommen. Es gibt rechtliche Hürden und finanzielle Hindernisse, mit denen sich heterosexuelle Paare nur selten auseinandersetzen müssen. Wir zeigen fünf Optionen auf, mit denen gleichgeschlechtliche Paare eine Familie mit Kindern gründen können.

Adoption

Am 1. Oktober 2017 wurde die Ehe für alle eingeführt. Das war ein großer Schritt für eine gleichberechtigte Familiengründung. Seit diesem Tag können in Deutschland zwei Männer oder zwei Frauen nicht nur heiraten, gleichgeschlechtliche Ehepaare können seitdem auch gemeinsam – nicht nur nacheinander – ein Kind adoptieren. Die Adoption ist für homosexuelle Paare eine beliebte Möglichkeit zur Familiengründung. Allerdings werden in Deutschland nur wenige Kinder zur Adoption freigegeben. Aus diesem Grund ist eine Auslandsadoption über eine anerkannte Vermittlungsstelle für viele adoptionswillige Paare oft die Alternative. Hierbei gilt es zu bedenken, dass homosexuelle Paare in und aus vielen Ländern keine Kinder annehmen dürfen.

Viele Regenbogenfamilien haben Kinder aus vergangenen verschiedengeschlechtlichen Beziehungen. Auch im Rahmen dieser Patchworksituation kann eine Stiefkindadoption vorgenommen werden. Die gleichgeschlechtlichen Ehepartner können das leibliche Kind ihres Partners bzw. ihrer Partnerin adoptieren. Der andere biologische Elternteil muss allerdings das Kind zur Adoption freigeben.

Pflegekind

Es muss nicht immer gleich eine Adoption sein, die zum Familienglück führt. Viele Paare entscheiden sich stattdessen für die Aufnahme eines Pflegekindes. Diese Möglichkeit entpuppt sich als Win-Win-Situation für alle Beteiligten, denn Pflegefamilien sind in Deutschland dringend gesucht. Darüber hinaus ist es auch für unverheiratete gleichgeschlechtliche Paare möglich, ein Pflegekind aufzunehmen. Im Unterschied zur Adoption hat ein Pflegekind meist weiterhin Kontakt zu seinen leiblichen Eltern bzw. zu einem leiblichen Elternteil. Doch auch, wenn eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie nicht ausgeschlossen ist, bleiben die meisten Pflegekinder bis zum Erwachsenenalter bei ihren Pflegeeltern. In einigen Fällen kann es im Laufe der Zeit sogar zu einer Adoption kommen. Wer sich dazu entscheidet, sich als Pflegefamilie anzubieten, sollte sich vorab sehr gut informieren. Vor allem, wenn das aufgenommene Kind bereits älter ist, hat es vielleicht schon einiges erlebt, da Pflegekinder häufig aus schwierigen Verhältnissen stammen. Dies kann eine erzieherische Herausforderung sein.

Übrigens: 2017 lebten 11.000 gleichgeschlechtliche Paare mit Kindern zusammen. Davon entfielen 96 % auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften von Frauen. Zum Vergleich: Im selben Jahr lebten 7.894.000 verschiedengeschlechtliche Ehepaare und 970.000 nichteheliche Lebensgemeinschaften sowie 2.701.000 Alleinerziehende mit ledigen Kindern zusammen.

Samenspende

Für lesbische Paare gibt es die Möglichkeit, sich ihren Kinderwunsch durch eine Samenspende zu erfüllen. Über eine private Samenspende oder eine Samenbank kann eine Insemination in einer Kinderwunschklinik oder eine Eigen-Insemination vorgenommen werden. Während Kinder, die in einer verschiedengeschlechtlichen Ehe geboren werden, sogar dann von Geburt an über zwei rechtliche Elternteile verfügen, wenn sie im Rahmen von Kinderwunschbehandlungen durch eine Fremdsamenspende entstanden, ist in einer lesbischen Ehe zunächst nur die Frau, die das Kind zur Welt gebracht hat, rechtlicher Elternteil. Damit beide Mütter vor dem Gesetz zu Elternteilen werden, ist eine Stiefkindadoption notwendig. Zudem sollten die Mütter bei einer privaten Samenspende vorab genau klären, ob und in welchem Rahmen der biologische Vater Rechte und Pflichten wahrnehmen kann bzw. will. Eine Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen wird bei einer Kinderwunschbehandlung bei Frauenpaaren ebenso wie bei verschiedengeschlechtlichen Paaren nur bei Unfruchtbarkeit übernommen.

Genau wie heterosexuelle Paare können auch Regenbogenpaare zusätzlich zur situativ bedingten „Unfruchtbarkeit“ mit Fruchtbarkeitsproblemen konfrontiert sein. Kinderwunschbehandlungen können damit für gleichgeschlechtliche Paare aus verschiedenen Gründen notwendig werden.

Mehrelternschaft

Wollen mehr als zwei Eltern gemeinsam für ein Kind sorgen, ist auch das grundsätzlich möglich. Eine Mehrelternschaft kann beispielsweise in Frage kommen, wenn es Kinder aus vergangenen Beziehungen gibt, die vom anderen leiblichen Elternteil nicht zur Adoption freigegeben werden oder wenn sich ein lesbisches und ein schwules Paar entschließen, gemeinsam ein Kind zu bekommen und großzuziehen. Eine gesicherte Rechtsgrundlage ist in diesen Fällen jedoch schwierig, da in Deutschland kein Kind mehr als zwei rechtliche Elternteile haben kann. Immerhin steht aktuell eine Ausweitung des „kleinen Sorgerechts“ auf gleichgeschlechtliche Paare zur Debatte. Das kleine Sorgerecht räumt bislang nur bei verheirateten, verschiedengeschlechtlichen Paaren dem Stiefelternteil gewisse Rechte und Pflichten offiziell ein.

Leihmutterschaft

In Deutschland ist die Leihmutterschaft verboten. Wunscheltern die sich ihren Kinderwunsch durch eine Leihmutter im Ausland erfüllen machen sich jedoch nicht strafbar

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Meinung aus den Foren:
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