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Namensänderung | Nachnamen ändern

Name im Nachhinein ändern - ist das möglich?

Ein Name, so will es der Gesetzgeber, ist eine recht feststehende Sache. Er lässt sich nicht einfach nach Belieben ändern. Von diesem Grundsatz gibt es aber eine Reihe von Ausnahmen, die auf Änderungen des Familienstands, der Sorgerechtssituation oder auf einen wichtigen Grund zurückzuführen sind.

Der Familienname des Kindes bei Geburt

Sind die Eltern bei Geburt des Kindes verheiratet, bekommt es den Familiennamen seiner Eltern. Haben beide Elternteile verschiedene Nachnamen, so können sie binnen eines Monats den Nachnamen des Vaters oder der Mutter als Familiennamen des Kindes eintragen lassen. Bei nicht verheirateten Eltern erhält das Kind im Normalfall den Nachnamen der Mutter. Es kann auch den Nachnamen des Vaters bekommen, wenn beide Elternteile einverstanden sind. Kinder in einem Alter von mindestens fünf Jahren müssen ebenfalls ihre Zustimmung geben.

Namensänderung des Kindes, wenn ein Elternteil den Geburtsnamen annimmt

Nimmt ein Elternteil nach einer Scheidung den Geburtsnamen wieder an, kann auch das Kind diesen Nachnamen bekommen. Der andere Elternteil - in der Regel der Vater - und Kinder ab fünf Jahren müssen ebenfalls zustimmen. Eine Namensänderung ohne Zustimmung des anderen Elternteils ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (siehe unten). Die Tatsache, dass Kind und Mutter einen unterschiedlichen Familiennamen haben, reicht als wichtiger Grund nicht aus.

Namensänderung des Kindes bei Wiederheirat eines Elternteils

Heiratet ein Elternteil nach der Scheidung erneut, kann das Kind den Nachnamen des neuen Ehepartners erhalten, wenn auch der wiederverheiratete Elternteil diesen Namen annimmt. Das Kind muss zustimmen, wenn es fünf Jahre oder älter ist. Der andere Elternteil muss ebenfalls zustimmen.

Allerdings kann eine Entscheidung des Familiengerichts die Zustimmung des anderen Elternteils ersetzen, wenn die Namensänderung für das Kindeswohl erforderlich ist und dem Kind ohne Namensänderung schwerwiegende Nachteile drohen. Eine solche Voraussetzung ist nur selten gegeben. Entsprechend kommt die Überstimmung des anderen Elternteils durch das Familiengericht in der Praxis kaum vor.

Namensänderung des Kindes bei Adoption

Wird ein Kind adoptiert, erhält es grundsätzlich den Familiennamen seiner Adoptiveltern. Eine Ausnahme ist nur bei der Adoption eines Stiefkindes möglich. Im Einzelfall ist auch die Änderung des Vornamens oder die Vergabe zusätzlicher Vornamen zulässig. Voraussetzung ist die Zustimmung des Kindes und des Vormunds beim Vormundschaftsgericht. Die Änderung des Vornamens ist für das Kind subjektiv schwerwiegender als die Änderung des Nachnamens und wird entsprechend selten vorgenommen.

Namensänderung aus wichtigem Grund

Neben Namensänderungen infolge von veränderten Familienstands- und Sorgerechtsbedingungen hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der Namensänderung aus wichtigem Grund geschaffen. Das Namensänderungsgesetz definiert nicht näher was ein wichtiger Grund ist. Aus der Praxis der Genehmigungen ergibt sich ein teilweise überraschendes Bild:

Sammelnamen: Das sind Namen, die in Deutschland so häufig sind, dass sie zu Verwechslungen führen können. Dazu zählen Namen wie Müller, Schneider und Schmidt.

Anstößige Namen: Hier handelt es sich um Namen, die stark sexuell oder vulgärsprachlich konnotiert sind oder eine solche Konnotation durch Wortspiele nahelegen.

Schwer auszusprechende oder zu schreibende Namen: Aussprache und Rechtschreibung eines Namens können ein dauerhaftes Alltagshindernis darstellen und gelten deshalb als ein wichtiger Grund für Namensänderungen.

Familiennamen mit Umlauten und "ß": Die Umlaute und das "ß" kommen in den meisten anderen Sprachen nicht vor. Für Menschen, die im Ausland leben, stellt eine Anpassung der Schreibweise eine einfache und zulässige Möglichkeit dar, Abhilfe zu schaffen.

Kosten für Namensänderungen aus wichtigem Grund

Wer seinen Namen aus einem wichtigen Grund ändern lassen möchte, muss dafür recht tief in die Tasche greifen. Je nach Aufwand stellt die Verwaltung für eine Änderung des Familiennamens mehr als 1.000 Euro in Rechnung. Die Änderung des Vornamens ist vergleichsweise günstig, doch bis zu 250 Euro können auch hier fällig werden.

Namensänderungen zusammengefasst

Scheidung, Wiederheirat, Adoption und verschiedene wichtige Gründe gelten als Voraussetzung für eine Namensänderung in Deutschland. Die Namensänderung aus wichtigem Grund ist immer kostenpflichtig. Mit einem spezialisierten Anwalt an der Seite sind die Chancen recht gut.

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