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Flugverspätung oder -ausfall

Kann man für Kinder eine Flugentschädigung verlangen?

Fahrgastrechte Kind
Bildquelle: T.Tomsickova/Depositphotos.com
Wenn es auf Reisen zu Verspätungen, Flugausfällen oder Nichtbeförderung kommt, haben Fluggäste grundsätzlich das Recht, von der Airline eine Entschädigung zu verlangen. Viele Eltern wissen jedoch nicht, dass auch Kinder Fluggastrechte haben. Hier erfährst du, wie und unter welchen Voraussetzungen du auch für dein Kind eine Flugentschädigung erhalten kannst.
Flugpreise für Babys und Kinder

Babys und Kleinkinder unter 2 Jahren dürfen im Flugzeug auf dem Schoß eines Erwachsenen sitzen. Dafür wird in der Regel eine Pauschale berechnet. Reist du jedoch allein mit zwei kleinen Kindern, muss ein Sitzplatz gebucht werden.

Wenn dein Kind zum Zeitpunkt der Reise bereits 2 Jahre alt ist, braucht es einen eigenen Sitzplatz. Die Preise für Kindertickets variieren je nach Fluggesellschaft. Reisende zwischen 2 und 12 Jahren zahlen normalerweise zwischen 75% und 100% des regulären Flugpreises.

Auch Kinder haben Anrecht auf Flugentschädigung

In einem Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf wurde der Begriff “Fluggast” definiert. Demzufolge ist jede Person, die im Flugzeug reist und nicht zum Personal gehört, ein Fluggast. Ob sie einen eigenen Sitzplatz einnimmt, spielt dabei keine Rolle. Daher gilt ein auf dem Schoß reisendes Kleinkind als Fluggast mit entsprechenden Rechten.

Allerdings besagt eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, dass eine Fluggesellschaft nicht zur Zahlung verpflichtet ist, wenn ein Kind kostenlos reist. Um Anrecht auf eine Flugverspätung Entschädigung zu haben, muss für die Reise des Kindes eine Gebühr bezahlt worden sein. Bei Kindern, die ein eigenes Ticket und einen eigenen Sitzplatz haben, ist der Fall also klar. Doch auch Babys und Kleinkinder unter 2 Jahren reisen tatsächlich selten kostenlos.

Oft erscheinen Kleinkinder weder in der Buchungsbestätigung noch im Ticket. Der Gesamtpreis für das Ticket beinhaltet jedoch fast immer eine Gebühr für die Beförderung des Kindes. Diese kann als Kleinkind-Pauschale aufgeführt sein, als Serviceleistung oder unter “Sonstiges”. Informiere dich über die diesbezüglichen Regelungen und Preise der Airline.

Fallstudie: Flugentschädigung für ein Kleinkind

Ein Paar erlebte auf seiner Reise mit Ihrem noch nicht einjährigen Kind eine Verspätung von mehr als 3 Stunden. Die Fluggesellschaft lehnte die Zahlung einer Entschädigung ab, da für das Kind kein Flugpreis gezahlt wurde. Allerdings war in der Buchungsbestätigung “1 Kleinkind” eingetragen. In der Fluginformation war die Höhe der Pauschale für Kleinkinder von 0 bis einschließlich 1 Jahr angegeben.

Das Amtsgericht Hannover entschied zugunsten der Eltern. Da eine Gebühr für die Beförderung des Kleinkindes entrichtet wurde, handelte es sich um einen zahlenden Fluggast mit allen entsprechenden Rechten. Der Reiseveranstalter wurde zu einer Entschädigungszahlung verurteilt.

In diesen Fällen kannst du eine Flugentschädigung verlangen

Unregelmäßigkeiten auf Reisen sind keine Seltenheit. Wenn dein Flug verspätet startet, annulliert wird oder überbucht war, haben du - und dein Kinder - Anspruch auf eine Entschädigung. Folgende Kriterien müssen zutreffen:

  • Verspätung - Ankunft am Zielflughafen mit mehr als 3 Stunden Verspätung
  • Annullierung - der Fluggast wurde nicht mindestens 14 Tage vor Abflug informiert
  • Umbuchung - die Beförderung wurde wegen Überbuchung des Fluges verweigert

Flugentschädigung in Anspruch nehmen

Wenn es auf deiner Reise zu einer der oben genannten Unregelmäßigkeiten gekommen ist, kannst du dafür eine Entschädigung verlangen. Diese liegt - je nach Länge des Flugs - zwischen 250€ und 600€.

Achte darauf, alle Dokumente der Reise aufzuheben. Tickets, Flugplan und Bordkarten sind wichtige Beweise. Sammle ebenfalls Belege für eventuelle aufgrund der Verzögerung entstandener Kosten. Bei den Airlines gelten unterschiedliche Regelungen für Entschädigungen. Informiere dich, ob du einen Anspruch geltend machen kannst.

Ist das der Fall, kontaktiere die Fluggesellschaft. Bei mehreren Namen auf einem Ticket kann eine der Personen den Antrag für die gesamte Familie stellen. Schildere die Unterbrechung und reiche alle relevanten Belege ein. Gib Kleinkinder, die nicht auf dem Ticket erscheinen und für die eine Pauschale gezahlt wurde, unbedingt an.

Für diese Option ist meist Geduld erforderlich. Oft muss man sogar nachfragen, um eine Antwort zu erhalten. Lehnt die Fluggesellschaft deine Forderung ab, kannst du dich an die zuständigen Behörden wenden. Das ist allerdings ein langwieriger Prozess, den Viele verständlicherweise scheuen. Zudem können weitere Kosten entstehen.

Flugentschädigung - Hilfe von Experten

Einfacher und unkomplizierter ist es, den Fall Fachleuten im Fluggastrecht zu überlassen. Bei einer Internet Plattform gibst du deine Flugdaten und alle wichtigen Informationen ein. In wenigen Minuten wird ermittelt, ob ein Anspruch besteht und wie hoch der Betrag ausfällt. Nun übergibst du den Prozess an Experten, die sich mit der Airline in Verbindung setzen und deine Forderung geltend machen. Du wirst regelmäßig über den aktuellen Stand des Prozesses informiert. Sobald die Fluggesellschaft bezahlt hat, wird  dir der Betrag überwiesen - abzüglich einer Gebühr, die nur im Erfolgsfall zu zahlen ist.

Fazit: Wenn es bei Ihren Reisen zu Verspätungen, Ausfällen oder Nichtbeförderung wegen Überbuchung kommt, können Sie auch für Ihre Kinder eine Flugentschädigung verlangen. Das gilt auch, wenn diese kein eigenes Ticket haben. Wenn eine Pauschale für die Beförderung eines Kleinkindes gezahlt wurde, hat es Anspruch auf Entschädigung.

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