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U6-Untersuchung

Wann zur U6-Untersuchung?

Zwischen dem zehnten und zwölften Lebensmonat ist es Zeit für die U6-Untersuchung, auch "Einjahres-Untersuchung" genannt. Krabbeln, freies Sitzen, Hochziehen an Gegenständen und die ersten Gehversuche stehen bei dieser Untersuchung im Mittelpunkt.

Dazu prüft der Arzt unter anderem, ob das Kind den "Pinzettengriff", also das Greifen mit Daumen und Zeigefinger, beherrscht. Da die meisten Kinder zwischen dem sechsten und zwölften Monat ihre ersten Zähne bekommen, wird sich der Arzt ein umfassendes Bild zu Zahnhygiene und Zähneputzen machen und beobachtet, wie das Zahnen verläuft.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil der U6-Untersuchung ist die Begutachtung der Sinne und Sprache des Kindes: Wo steht das Kind in seiner Sprachentwicklung? Kann es Zweisilber wie Dada, Lala, Mama oder Papa sprechen? Die genaue Untersuchung der Entwicklung ist wichtig, um evtl. Verzögerungen frühzeitig zu erkennen und bei Bedarf zu fördern. Hier ist es weiterhin besonders wichtig, dass Eltern als Experten auch die kleinsten Bedenken bezüglich der Entwicklung ihres Kindes äußern.

Außerdem sollten die Eltern dem Arzt folgende Fragen beantworten können:

  • Reagiert mein Kind auf laute Geräusche?
  • Wie reagiert es auf andere Menschen? Fremdelt es?
  • Hat es Schwierigkeiten mit dem Essen und Trinken?
  • Kann es mit gestreckten Beinen sitzen?
Wichtig ist in der U6-Untersuchung auch die Fortsetzung der Teilimpfungen, sodass die sogenannte Grundimmunisierung (gegen Tetanus, Diphtherie etc.) nun abgeschlossen werden kann. Auch wird nun über weitere Impfungen informiert, die empfohlenerweise so früh wie möglich nach dem 12. Lebensmonat erfolgen sollten. Dies sind unter anderem Impfungen gegen Masern, Röteln, Mumps oder Windpocken. Hierbei wird nachfolgend auch noch eine zweite Impfung von Nöten sein, weswegen alsbald möglich entsprechende Termine ausgemacht werden sollten.

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