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U5-Untersuchung

Wann zur U5-Untersuchung?

Bei der U5-Untersuchung, zwischen dem sechsten und siebten Monat, rückt die Frage der Beweglichkeit, der Geschicklichkeit und der Körperbeherrschung des Babys in den Vordergrund.

Anhand der Tests versucht der Arzt folgende Fragen zu beantworten: Kann sich das Baby schon vom Rücken auf den Bauch drehen? Kann es in der Sitzposition selbständig sein Köpfchen halten? Auch die Fragen, ob sich das Baby schon hochziehen kann, wenn man es an den Händen fasst oder ob es sich in Bauchlage mit nur einer Hand abstützen und mit der anderen nach einem Gegenstand greifen kann, wollen beantwortet werden. Die geistige Entwicklung begutachtet der Arzt anhand verschiedener Reaktionen des Kindes. So prüft er, ob und wie das Baby auf Blickkontakt und verschiedene Geräusche reagiert.

Außerdem ist es ab einem Alter von sechs Monaten wichtig, Augentests durchzuführen, vor allem, wenn die Eltern fehlsichtig sind oder die Säuglinge zu früh geboren wurden. Denn dann besteht ein erhöhtes Risiko für Fehlsichtigkeit und Schielen. Auch werden wichtige Hinweise zur Zahnhygiene gegeben und das Kind für weitere Untersuchungen an einen Zahnarzt/ Zahnärztin überwiesen.

Themen rund um die Gesundheit und Entwicklung stehen weiterhin im Vordergrund, auch erneute Gespräche unter anderem zur Mundhygiene, Sprachentwicklung oder der Unfallverhütung spielen weiter eine Rolle. Eltern können auch hier jederzeit Beobachtungen und Bedenken äußern und ärztlich abklären.

Zudem wird der Arzt oder die Ärztin anhand des Impfbuchs überprüfen, ob alle vorgesehenen Impfungen erfolgt sind und ggf. fehlende Impfungen nachholen. Also Impfausweis nicht vergessen!

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