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Elterngeld Selbstständige

Elterngeld für Selbstständige

Auch Selbstständige haben Anspruch auf Elterngeld. Wenn im letzten abgeschlossenen Kalenderjahr durchgängig selbstständig gearbeitet wurde, ist die Berechnungsgrundlage der Nettogewinn. Als Nachweis dient hier der entsprechende Steuerbescheid.
©iStock.com/fantasista

Wenn dieser noch nicht vorliegt, kann er nachgereicht werden. Bis dahin müssen jedoch andere Unterlagen wie beispielsweise Einnahmen, Ausgaben, die Überschuss-Rechnung oder die Bilanz vorgezeigt werden.

Wer hauptberuflich angestellt ist, zusätzlich jedoch auch nebenberuflich selbstständig arbeitet, muss bei der Berechnung den Nettogewinn aus Haupt- und Nebengewerbe angeben.

Auch für Selbstständige gilt die Regelung, dass ab einem gemeinsam zu versteuernden Einkommen von über 500.000 Euro im Jahr vor der Geburt des Babys das Elterngeld entfällt. Bei Alleinerziehenden liegt diese Grenze bei 250.000 Euro.

Wer bereits vor der Geburt des Kindes selbstständig gearbeitet hat, darf auch während der Bezugszeit des Elterngeldes arbeiten. Allerdings gilt hier eine Beschränkung von maximal 30 Stunden pro Woche (32 Stunden ab 1. September 2021). Sobald diese 30 (bzw. 32) Stunden überschritten werden, entfällt der Anspruch auf Elterngeld für den aktuellen Monat.

Elterngeld für Selbstständige berechnen

Je nachdem wie hoch das Nettoeinkommen vor der Geburt des Kindes war, werden unterschiedliche Anteile ausgezahlt:

  • Nettoeinkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro: 67 %
  • Nettoeinkommen ab 1.240 Euro: 65 %
Für jede zwei Euro, die das Nettoeinkommen vor der Geburt über 1.200 Euro lag, wird die Ersatzrate von 67 % um 0,1 % abgesenkt. Für jede zwei Euro, die das Nettoeinkommen vor der Geburt unter 1.000 Euro lag, wird die Ersatzrate von 67 % um 0,1 % erhöht.

babyclub.de Team-Tipp: Für die genaue Berechnung hilft der Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums.

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