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Gesetzesänderungen 2022

Das ändert sich konkret für Familien


Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien mit geringem Einkommen und kann zusätzlich zum Kindergeld ausbezahlt werden. Ab Januar 2022 wird er nun wieder erhöht: von maximal 205 Euro auf 209 Euro pro Kind im Monat. Nach Angaben des Familienministeriums gilt dies jedoch nur, falls es nicht kurzfristig noch zu einer Kindergelderhöhung zum 1. Januar kommen sollte.

Elterngeld

Die Elterngeld-Reform ist bereits am 1. September 2021 in Kraft getreten und beinhaltet einige neue Regelungen, die mehr Flexibilität, Partnerschaftlichkeit und weniger Bürokratie bedeuten sollen. Die flexible Aufteilung der Arbeits- und Familienzeiten soll besser unterstützt werden und generell sollen mehr zeitliche Freiräume innerhalb der Familie geschaffen werden.

Die zulässige Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs beispielsweise wird im Jahr 2022 von 30 auf 32 Wochenstunden steigen. Es kann nun also volle vier Arbeitstage in der Woche gearbeitet werden. Darüber hinaus soll der Partnerschaftsbonus teilweise angepasst werden. Statt bisher zwischen 25 bis 30 Wochenstunden kann der Partnerschaftsbonus von nun an mit 24 bis 32 Wochenstunden bezogen werden.

Um Eltern von Frühchen finanziell unter die Arme zu greifen, sollen Eltern, deren Baby mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin zur Welt kommt, zusätzlich Geld erhalten. Bis zu vier Monate mehr sind möglich, je nachdem, wann der Geburtstermin ist.

Kinderkrankengeld

Aufgrund der Corona-Pandemie soll auch im Jahr 2022 der Leistungszeitraum des Kinderkrankengeldes erneut verlängert werden. Bei gesetzlich Krankenversicherten soll auch bei pandemiebedingter Betreuung gezahlt werden.

Neue Düsseldorfer Tabelle

Im Jahr 2022 steigt der Kindesunterhalt gemäß der Düsseldorfer Tabelle leicht an. Im Schnitt handelt es sich bei dieser Erhöhung jedoch lediglich um ein paar Euro. Zudem wird die Tabelle um insgesamt fünf weitere Einkommensgruppen erweitert.

Falls du genau wissen möchtest, wie viel deinem Kind ab nächstem Jahr an Unterhalt zusteht, dann schau gerne in die neue Düsseldorfer Tabelle.

Ankündigungen im Koalitionsvertrag

Die neue Regierung aus FDP, SPD und Grüne hat in ihrem Koalitionsvertrag einige Ankündigungen gemacht, die sich in Zukunft für Familien ändern sollen. So soll die Familienpolitik insgesamt moderner werden und die "Gleichstellung" soll mehr gefördert werden als bislang. Im Koalitionsvertrag ist zudem von einer Familienbesteuerung die Rede, anstatt vom bisherigen Ehegattensplitting.

Die wohl bedeutsamste Änderung, die im Koalitionsvertrag für Familien und Kinder vorgesehen ist, ist die Kindersicherung. Diese bündelt das Kindergeld, den Kinderzuschlag und die Leistungen aus Bildungs- und Teilhabepaket und soll die Kindesarmut weiter bekämpfen. Insbesondere Familien mit geringerem Einkommen sollen dadurch entlastet werden.

Laut Koalitionsvertrag sollen Eltern nach der Geburt ihres Kindes bis zu 2 Wochen freigestellt werden und die Kinderrechte sollen endlich im Grundgesetz verankert werden.

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