Adoption

Rechte und Pflichten für Adoptiveltern und -kinder

Als Adoptiveltern müssen Sie bestimmte Rechte und Pflichten einhalten. Das Gleiche gilt auch für die leiblichen Eltern. Auch für Kinder sind per Gesetz viele Ansprüche und Regelungen festgeschrieben. Wir sagen, welche das sind.

für die leiblichen Eltern


Das deutsche Adoptionsrecht verlangt, dass die Wünsche der leiblichen Eltern in Hinblick auf die Religionszugehörigkeit berücksichtigt werden. Allerdings haben die leiblichen Eltern kein Mitspracherecht bei der Auswahl der Adoptivfamilie. Dies entscheidet allein das Jugendamt. Mit der Einwilligung zur Adoption verlieren sie alle sonstigen Rechte und Pflichten. Sie haben keinen Anspruch darauf, zu erfahren, wo das Kind ist und ob es ihm gut geht. Trotzdem ist es häufig möglich, ein paar Informationen vom Jugendamt zuerhalten.

für Adoptivkinder

Adoptivkinder sind voll erb- und unterhaltsberechtigt und haben innerhalb der Adoptivfamilie die selben Rechte wie ein leibliches Kind. Allerdings erlöschen mit der Adoption sämtliche Rechtsansprüche an die leibliche Familie. Das heißt, wenn der leibliche Vater stirbt, erbt das Kind nichts. Wenn ein Kind zum Zeitpunkt seiner Adoption älter als vierzehn Jahre alt ist, hat es das Recht, bei der Adoption ein Wörtchen mit zu reden. Ansonsten entscheidet das Jugendamt allein, welches Kind in welche Familie kommt.

für die Adoptiveltern

Die Adoptiveltern haben die selben Rechte und Pflichten wie bei einem leiblichen, ehelichen Kind. Sie können den Aufenthaltsort und die Schulausbildung des Kindes bestimmen, müssen dem Kind aber auch in Konfliktsituationen beistehen. Die Adoptiveltern haben sogar das Recht, den Namen eines sehr jungen Kindes zu ändern, sofern das Vormundschaftsgericht zustimmt. Auch der Gesetzgeber behandelt die Adoptivfamilie wie jede andere Familie.

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