Adoption
Häufig gestellte Fragen
Wenn sich ein Paar entschließt, ein Kind zu adoptieren, tauchen meist ganz viele Fragen auf. Die häufigsten und wichtigsten haben wir zusammengetragen. Natürlich sind die Antworten sehr allgemein gehalten. Doch gerade beim Thema Adoption tauchen häufig sehr spezifische Einzelfall-Fragen auf. Wenden Sie sich dann an entsprechende öffentliche Behörden oder Experten. Wie alt dürfen die Bewerber sein?
Ein Höchstalter ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. In der Regel entscheiden sich Jugendämter allerdings für Paare unter 40 Jahren, manche Jugendämter ziehen die Grenze bereits bei 35 Jahren. Der Grund: Zwischen dem angenommenen Kind und seinen neuen Eltern soll ein Eltern – Kind und kein Großeltern – Kind Verhältnis entstehen. Wer für eine Inlandsadoption zu alt ist, hat immer noch die Chance ein Kind aus dem Ausland zu adoptieren, da ausländische Adoptionsvermittlungsstellen meist keine starren Altergrenzen ziehen. Allerdings muss einer der Ehepartner mindestes 25, der andere mindestes 21 Jahre alt sein, um ein Kind adoptieren zu dürfen.
Muss das Bewerberpaar verheiratet sein?
Das Jugendwohlfahrtsgesetz verlangt nicht, dass Adoptiveltern verheiratet sein müssen. Allerdings sind die Chancen für Ehepaare größer, ein Kind zu adoptieren, da die gesamte Familie somit rechtlich und finanziell besser abgesichert ist. Sozialarbeiter, die Adoptionen vermitteln, sind häufig der Meinung, dass Kinder bei verheirateten Paaren „besser“ aufgehoben sind.
Was muss man tun, wenn man ein Kind adoptieren will?
Nehmen Sie zunächst Kontakt mit dem zuständigen Jugendamt auf. Dort erfahren Sie, wer Adoptionen vermitteln darf und wie die geltenden Bestimmungen lauten. Vorraussetzung ist allerdings eine Pflegestellenbewilligung, die vom Wohnsitzjugendamt ausgestellt werden muss. Danach werden Gespräche geführt, die Wünsche des Bewerberpaares erfasst und eine ärztliche Untersuchung veranlasst. Danach führt das Jugendamt außerdem noch einen Eignungstest durch. Erst dann teilt das Jugendamt dem adoptionswilligen Paar mit, dass es benachrichtigt wird, wenn ein Kind zur Adoption freigegeben wird. Wie läuft das Eignungsverfahren beim Jugendamt ab? Das Eignungsverfahren beim Jugendamt kann unterschiedlich ablaufen. Manche Jugendämter bevorzugen ein Gespräch unter sechs Augen, das meist bei dem Bewerberpaar zu Hause stattfindet. Die Sozialarbeiterin stellt unter anderem Fragen über die Kindheit, die Beziehung zu Eltern und Geschwistern sowie über das Verhältnis des Paares zueinander. Die wichtigste Frage ist allerdings, warum man sich ein Kind wünscht. Andere Jugendämter führen das Eignungsverfahren in Form von Gruppengesprächen und Spielen durch. Wichtig sind auch Kriterien wie ein festes Einkommen, genügend Wohnraum sowie körperliche und geistige Gesundheit des Bewerberpaares. Nach dem Eignungstest und während der gesamten Wartezeit ist es ratsam, Kontakt zum Jugendamt zu halten. Berichten Sie dem Jugendamt auch, wenn Sie in den Urlaub fahren und nicht zu erreichen sind. Die festgestellte Eignung gilt allerdings nur zwei Jahre.
Wie lange dauert es bis zur Adoption?
Die Dauer der Verfahren ist unterschiedlich. Sowohl das Eignungsverfahren wie auch die Wartezeit danach nehmen Zeit in Anspruch. Manche Bewerber können sich schon nach ein bis zwei Jahren über ein Kind freuen, andere müssen bis zu sieben Jahren warten.
Kann man sich ein Adoptivkind aussuchen?
In der Regel können Paare Wünsche über Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand des Kindes äußern. Jedoch gilt folgender Grundsatz: „Das Jugendamt sucht Eltern für Kinder – nicht umgekehrt. Welche Eigenschaften sollten Adoptiveltern aufweisen? Das Bewerberpaar sollte in einer harmonischen, stabilen Beziehung leben, körperlich sowie geistig gesund und finanziell abgesichert sein. Wichtig ist auch, dass sich die neuen Eltern voll und ganz auf das Kind einlassen, belastbar sind und dem Adoptivkind mit viel Einfühlungsvermögen begegnen. Somit müssen die werdenden Eltern die Bereitschaft mitbringen, ihr Leben auf ein Kind einzustellen und viel Geduld sowie Zeit aufbringen. Ein beständiges soziales Umfeld und ausreichend Wohnraum sind ebenfalls günstige Vorraussetzungen, um als „geeignet“ zu gelten. Wie adoptiert man im Ausland? Zunächst müssen Sie vom Landesjugendamt überprüft werden. Der sicherste Weg ist, sich danach an eine anerkannte Agentur oder einen Verein zu wenden. Bewerber werden hier meist nur akzeptiert, wenn sie sich nicht zu speziell festlegen. Das heißt es ist besser, keine genaue Vorstellung über Alter, Geschlecht und Herkunftsland zu haben. Adressen gibt es bei der Bundeszentralstelle für Auslandsadoption in Bonn.
Wie hoch sind die Kosten einer Adoption?
Im Inland berechnet das Vormundschaftsgericht etwa 75 bis 100 €, wenn es zu einem Adoptionsabschluss gekommen ist. Bei Adoptionen im Ausland sind die Kosten deutlich höher, da zusätzlich noch Gebühren für den Flug, das dortige Gericht und den Anwalt hinzukommen. Können die leiblichen Eltern Ihr Kind wieder zurückfordern? Nein. Eine rechtskräftige Adoption kann nicht wieder rückgängig gemacht werden. Die leiblichen Eltern geben mit der Adoption alle Rechte und Pflichten gegenüber dem zur Adoption freigegebenen Kind ab.
Welche Unterlagen benötigt man, um ein Kind zu adoptieren?
- Einen ausgefüllten Antrag oder eine selbst geschriebene Bewerbung
- Die Geburtsurkunden beider Partner
- Heiratsurkunde
- Einen Lebenslauf von beiden Partnern (ausführlich)
- Polizeiliches Führungszeugnis von beiden Personen
- Jeweils ein ärztliches Attest ● Staatsangehörigkeitsnachweis
- Verdienstnachweise, Vermögens- und Schuldennachweis
Für welche Kinder werden Eltern gesucht?
Es sind Kinder vom Säuglingsalter bis zu sechs Jahren, die in ihrer eigenen Familie nicht groß werden können. Sie leben häufig in Kinderheimen oder Pflegefamilien. Die erlebte Trennung führt oft zu Verunsicherungen, diese wiederum zu Auswirkungen auf die Entwicklung der Kinder. Deshalb benötigen gerade diese Kinder ein großes Einfühlungsvermögen der Adoptiveltern, um wieder neues Vertrauen schöpfen zu können.
Gibt es bei einer Adoption auch Erziehungsgeld und Elternzeit?
Ja. Das neue Bundeserziehungsgeldgesetz gilt seit dem 1. Januar 2001 und besagt, dass Eltern für Adoptivkinder sowohl Erziehungsgeld wie auch Elternzeit in Anspruch nehmen können. Die Auszahlung beginnt mit der in Obhutnahme und gilt nur innerhalb der Rahmenfrist bis zum Ende des achten Lebensjahres. Es gibt zwei verschiedene Arten des Erziehungsgeldes, einmal in Form eines Regelbetrages, das 24 Monate lang ausbezahlt wird und bei dem die Eltern 300 € monatlich erhalten. Die zweite Variante ist das Budget, bei dem man 12 Monate lang 450 € monatlich erhält. Innerhalb der selben Rahmenfrist können Adoptiveltern eine Elternzeit von insgesamt acht Jahren in Anspruch nehmen. Wollen Eltern die Elternzeit erst zu einem späteren Zeitpunkt nehmen, müssen sie dies bis spätestens acht Wochen vorher bei dem Arbeitgeber schriftlich anmelden.
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