Mutterschaftsgeld beantragen
Wann Mutterschaftsgeld beantragen
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Die zweite Rate wird überwiesen, sobald der Krankenkasse die Geburtsurkunde des Kleinen vorliegt. Dieser Betrag bezieht sich auf acht Wochen nach der Geburt, wird aber bei einer Frühgeburt oder bei Zwillingen auf zwölf Wochen erhöht.
Wer nicht gesetzlich versichert ist, muss sich hier an die Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes wenden.
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