Künstliche Befruchtung - Expertentalk

Kinderwunschtherapie: Ablauf, Voraussetzungen & Kosten

Das Bielefelder Institut für Fortpflanzungsmedizin (BIF) ist das derzeit größte Zentrum zur Behandlung ungewollter Kinderlosigkeit an einem deutschen Krankenhaus. Jedes Jahr werden zwischen 1.500 und 2.000 Behandlungszyklen für eine In-Vitro-Fertilisation durchgeführt.
Frau Dr. Cordula Krimmel, Oberärztin des BIF beantwortet unsere Fragen zum Thema „Behandlungsmöglichkeiten bei ungewollter Kinderlosigkeit“ im babyclub.de Expertentalk.

Unter welchen Vorraussetzungen kommen die Patienten zu Ihnen, z. B. durch eine ärztliche Überweisung?

Vor Beginn einer Kinderwunschtherapie an einem Zentrum für Fortpflanzungsmedizin muss jedes Paar mit ungewollter Kinderlosigkeit von einem niedergelassenen Facharzt für Gynäkologie überwiesen werden, nachdem dieser über Alternativen zum biologisch eigenen Kind des Paares wie Adoption oder Befruchtung mit Spendersamen aufgeklärt hat.

Müssen bestimmte Voruntersuchungen bzw. Nachweise über die Unfruchtbarkeit vorliegen?

Optimalerweise bringen unsere Paare bereits zum ersten Beratungsgespräch im BIF Unterlagen mit wie Hormonanalysen der Frau (evtl. auch des Mannes), mindestens ein Spermiogramm, evtl. vorliegende OP-Berichte z.B. über Bauchspiegelungen der Frau mit Durchgängigkeitsprüfung der Eileiter (Chromopertubation) sowie einen Hepatitis- und HIV-Test beider Partner und die Testung auf Röteln-Impfschutz der Frau. Je mehr Befunde bereits zum Zeitpunkt des Erstgesprächs vorliegen, desto konkreter und gezielter können wir unsere Paare beraten und einen zeitnahen Beginn der optimalen Sterilitätstherapie planen. Das Vorliegen der o.g. Befunde ist aber keine zwingende Voraussetzung für das erste Beratungsgespräch in unserem Hause!

Unter welchen Bedingungen werden die Kosten für eine künstliche Befruchtung von der Krankenkasse bezahlt?

Voraussetzungen sind, dass das Paar verheiratet ist, die Frau das vollendete 40. Lebensjahr nicht überschritten hat und dass eine fachärztliche Notwendigkeit für die geplante Kinderwunschtherapie gesehen wird mit einer realistischen Aussicht auf Erfolg, sprich Eintritt einer Schwangerschaft. Bei Frauen über 40 und bis 45 Jahren kann bei besonders günstigen biologischen Voraussetzungen (unauffällige Hormonanalyse zum Ausschluss beginnender Wechseljahre, regelmäßige Periodenzyklen sowie evtl. in der näheren Vergangenheit bereits eingetretene Schwangerschaft) eine Kostenübernahme bei der Krankenkasse beantragt und über die Gutachterstelle bewilligt werden.

Werden die Kosten auch bei nicht verheirateten Paaren erstattet?

Wichtigste Voraussetzung für die Kostenerstattung der aufwendigeren Kinderwunschtherapien wie Insemination nach Hormonbehandlung der Frau sowie der sog. „Künstlichen Befruchtung“ (IVF, ICSI) ist, dass das Ehepaar verheiratet ist. Im ledigen Familienstand ist die Durchführung der IVF/ICSI-Therapie in Deutschland vom Gesetzgeber nur erlaubt mit einer Sondergenehmigung bei der Ethikkommission der Ärztekammer des jeweiligen Bundeslandes, die vom Paar selbst beantragt werden muss. Die anfallenden Therapiekosten werden dann aber trotzdem nicht durch die Krankenkassen erstattet!

Tabletten, Spritzen, Bluttests, Ultraschall-Untersuchungen, Eizellenentnahme eine Behandlung zur künstlichen Befruchtung erfordert Zeit. Können Frauen dies neben ihrer Arbeit regeln, sollten sie sich frei nehmen oder können sie vom Arzt krankgeschrieben werden?

Prinzipiell sind alle genannten therapiebegleitenden Manahmen bzw. Vorbereitungen (Ultraschall, Blutabnahmen, Beratungen) ambulant während des normalen Alltagsgeschehens/ der Berufstätigkeit organisierbar. Am Tag der Eizellenentnahme (Follikelpunktion) sowie in den zwei Tagen danach bis zum Embryotransfer schreiben wir im BIF unsere Patientinnen, falls diese es wünschen, routinemäßig arbeitsunfähig, damit sie sich in aller Ruhe auf die Therapie einstellen können und keine Doppelbelastung haben. Dieses Vorgehen hat sich im Laufe der 20 Jahre, in denen das BIF existiert, sehr bewährt!

Gibt es ein bestimmtes Mindest- oder Höchstalter für künstliche Befruchtung? Können z. B. 45-jährige noch eine Therapie durchführen lassen?

Im Grunde genommen gibt es keine fixe Altersgrenze für die Durchführbarkeit einer Kinderwunschtherapie. Die Krankenkassen zahlen die Behandlungen aber normalerweise nur bis zum vollendeten 40.Lebensjahr oder in Ausnahmefällen bis zum 45.Lebensjahr der Patientin, falls vom behandelnden Arzt besonders günstige Voraussetzungen und damit relativ gute Schwangerschaftschancen gesehen werden. Entscheidend für die Aussicht auf eine Schwangerschaft ist also das biologische, und nicht das kalendarische Alter der Patientin; d.h. die biologische Funktion der Eierstöcke, die Geschlechtshormone, die bereits erfolgten Schwangerschaften bzw. Geburten und so weiter. Im statistischen Durchschnitt sinkt allerdings die Aussicht auf eine Schwangerschaft mit dem Lebensalter der Frau relativ rapide ab dem 35.Lebensjar und beträgt mit 42-45 Jahren nur noch ca. 5-10% pro Behandlungsversuch.

Wann ist eine künstliche Befruchtung nicht möglich? (z. B. bei bestimmten Erkrankungen wie Fettleibigkeit)

Medizinisch gibt es nur wenige Erkrankungen, die eine Kinderwunschbehandlung mit Hormonen verbieten oder unmöglich machen. Dazu gehören vor allem Leberschäden und ausgeprägte Blutgerinnungsstörungen der Patientin sowie Drogenabhängigkeit, HIV-Infektion (in Ausnahmefällen Therapie möglich) und die oben genannte massive Fettleibigkeit. Im ersten Beratungsgespräch werden unsere PatientInnen zu all diesen und weiteren Punkten exakt befragt, um das Behandlungsrisiko möglichst gering zu halten.

Wie hoch ist die Erfolgsquote der einzelnen Verfahren?

Die Erfolgsrate hängt stark mit den medizinischen Voraussetzungen zusammen, die das Paar in die Therapie mitbringt. So hat z.B. eine junge gesunde Frau von 25 Jahren, deren Partner eine starke Einschränkung der Spermienqualität aufweist, so dass die spezielle Methode der extrakorporalen Befruchtung (ICSI) angewendet werden muss, eine durchschnittliche Chance, pro Versuch schwanger zu werden, von ca. 30-40%. Auch Frauen, die nur einen Verschluss der Eileiter als Ursache der Sterilität haben, können bei regelmäßigen Periodenzyklen und ohne Hormonstörungen mit ähnlichen Erfolgsraten rechnen.
Deutschlandweit und somit auch in unserem Institut rechnet man für eine intrauterine Insemination (Eingabe einer aufbereiteten Spermaprobe des Mannes in die Gebärmutter der Frau zum Zeitpunkt des Eisprungs) mit ca. 15% Schwangerschaftsrate pro Versuch und für eine IVF- oder ICSI-Therapie (sog. „künstliche“ Befruchtung) ca. 25% pro Rückgabe von 2 Embryonen.

Zum Schluss noch einen Tipp von der Expertin: Was können Sie Paaren mit Kinderwunsch noch raten?

Was man selbst zum Gelingen einer Therapie oder auch für den Eintritt einer Schwangerschaft ohne fremde Hilfe tun kann, sollte auf jeden Fall versucht werden. Dazu gehört ein rundum gesunder Lebensstil, vor allem nicht zu rauchen (!!), nur in Maßen Alkohol zu trinken, viel Bewegung an frischer Luft, Übergewicht zu vermeiden, vitaminreiche (Folsäure = Vit. B 10) ausgewogene Ernährung mit reichlich Obst und Gemüse, möglichst wenig Stress im Alltag.
Eine frühzeitige Beratung durch ein Expertenteam wie im BIF ist sicherlich sinnvoll, um nicht unnötig Zeit für gezielte Therapien verstreichen zu lassen, denn mit jedem Monat, in dem die Periode wieder eintritt, steigt die Frustration und der Druck, der auf dem Paar und vor allem auf der Frau lastet.

Vielen Dank für das Interview.


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