MUTTERSCHUTZ & ELTERNZEIT
Mutterschutzgesetz
Es gilt für alle Frauen, die in einem „privatrechtlichen“ Arbeitsverhältnis stehen. Also nicht für Hausfrauen, Beamtinnen und Selbstständige.
Die wichtigsten Rechte auf einen Blick:
- Arbeitsplatz und Arbeitszeit: Eine werdende Mutter darf nicht mit schweren körperlichen Arbeiten beschäftigt werden (z. B. schwere Lasten heben, Akkordarbeit). Ebenso wenig mit Arbeiten, die für sie oder das Kind gefährlich sind (Staub, Dämpfe, Lärm, Erschütterungen). Nachtarbeit oder Mehrarbeit (über achteinhalb Stunden pro Tag) ist grundsätzlich verboten.
- Schutzfrist: Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt brauchen Mütter nicht zu arbeiten (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten bis zwölf Wochen danach).
- Mutterschaftsgeld
- Erziehungsurlaub
- Kündigungsschutz
- Arbeitslose Frauen: Arbeitslose Frauen, die zu Beginn der Schutzfrist Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe haben, erhalten ebenfalls Mutterschaftsgeld während der Schutzfrist in Höhe des Arbeitslosengelds.
- Selbständige Frauen: Sie bekommen nur Mutterschaftsgeld, wenn sie in einer gesetzlichen Krankenkasse entsprechend versichert sind und Anspruch auf Krankengeld haben.
Die neuesten Kommentare zu diesem Thema:
Am 19.01.2009 um 15:14 schrieb Lela:
Hallo Kaylara,
schau mal unter
www.familien-wegweiser.de
Vielleicht findest du da ja Antwort ;O)
LG
Lela
(ganzen Beitrag anzeigen)
Am 01.01.2009 um 17:20 schrieb Kaylara:
Hallo,
ich bin arbeitslos und in der 17. Woche schwanger.
Meine Sachbearbeiterin bei der Agentur für Arbeit sagte mir,
dass wenn ich den Mutterschutz in Anspruch nehme...
(ganzen Beitrag anzeigen)
