Rechte & Finanzen
Seit dem 1. Januar 2007 wurde das bisherige Erziehungsgeld durch das neue Elterngeld abgelöst. Der Staat will damit junge Familien fördern und finanziell entlasten, indem der Elternteil, der nach der Geburt eine Job-Pause einlegt, einen finanziellen Ausgleich für den entgangenen Lohn enthält. Prinzipiell erhalten alle Eltern das neue Elterngeld, die sich nach der Geburt vorrangig um die Betreuung des Kindes kümmern und gar nicht oder nur teilweise arbeiten gehen. Elterngeld wird nur dann bezahlt, wenn der betreuende Elternteil nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig ist. Zudem muss der Wohnsitz in Deutschland liegen. Elterngeld kann auch an Personen ausbezahlt werden, die nicht die leiblichen Eltern des Kindes sind. Dazu zählen z.B. Adoptiv- und Stiefeltern. Unter besonderen Umständen wie z.B. schwere Krankheit der Eltern gibt es Elterngeld auch für Verwandte, die sich um das Kind kümmern (so genannte Härtefallregelung). Auch Ausländer können Elterngeld bekommen. Für Angehörige anderer EU-Staaten gelten die gleichen Regelungen wie für deutsche Eltern. Alle anderen Ausländer erhalten Elterngeld, wenn sie aufgrund ihres Aufenthaltstitels nachweisen können, dass sie voraussichtlich dauerhaft in Deutschland bleiben werden. Kein Elterngeld gibt es für ausländische Eltern, die lediglich für ihre Ausbildung in Deutschland sind oder die Arbeitserlaubnis nur für einen bestimmten Höchstzeitraum besitzen.
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Wie viel Elterngeld bekomme ich?
Als Faustformel gilt: Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes Es beträgt mindestens 67 Prozent dieses Nettoeinkommens, höchstens jedoch 1800 Euro. Zudem gibt es einen Mindestsatz von 300 Euro. Als Grundlage zur Berechnung des Elterngeldes wird das so genannte bereinigte Nettoeinkommen herangezogen. Details zur genauen Berechnung finden Sie hier.
Allerhöchstens vierzehn Monate kann Elterngeld bezogen werden. Diese Höchstdauer gilt allerdings nur für Alleinerziehende und für die Elternpaare, welche auch die Partnermonate in Anspruch nehmen. Was sind Partnermonate? Ein Elternteil alleine kann höchstens zwölf Monate lang Elterngeld beziehen. Die Bezugsdauer erhöht sich auf weitere zwei Monate, wenn auch der andere Partner eine Auszeit von mindestens zwei Monaten nimmt. Wie die Eltern den Bezug des Elterngeldes aufteilen ist ihre Sache, Voraussetzung ist jedoch, dass ein Elternteil mindestens zwei Monate Jobpause einlegt. Es ist also z.B. auch möglich, dass beide Partner jeweils sieben Monate pausieren. Eine andere Variante wäre, dass der Vater gleich nach der Geburt zwei Monate lang eine Auszeit nimmt und währenddessen Elterngeld bezieht, gleichzeitig bekommt die Mama noch Mutterschaftsgeld. Anschließend erhält die Mutter jedoch nur noch zehn Monate Elterngeld. Diese Klausel der Partnermonate soll auch Vätern einen Anreiz geben, sich eine Weile als Hauptbezugsperson um ihre Kinder zu kümmern. Ausnahme: Als alleinerziehende/r Mutter oder Vater erhalten Sie alleine für volle 14 Monate Elterngeld, da ein Elternteil in Personalunion die Mütter- und Vätermonate übernimmt.
Übersicht Elterngeld
Die neuesten Kommentare zu diesem Thema:
Am 01.03.2009 um 18:58 schrieb sirimati:
ICH BEZIEHE SEIT 1999 EU RENTE: STEHT MIR ELTERN GELD ZU? KANN MIR JEMAND DAZU ETWAS SAGEN: VIELEN DANK: LG SIRIMATI
(ganzen Beitrag anzeigen)
