Elterngeld für Geringverdiener
Eltern, deren monatliches Durchschnittsnettogehalt im Jahr von der Geburt weniger als 1.000 Euro betragen hat, bekommen mehr Elterngeld als nur die sonst üblichen 67 Prozent des Einkommens.Für die Berechnungen gilt der Grundsatz: Für jede 2 Euro, die das Nettoeinkommen unter der Grenze von 1.000 Euro lag, erhöht sich das Elterngeld um 0,1 Prozent.
Beispiel: Sie haben vor der Geburt ein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen von 800 Euro erhalten. Dieser Betrag liegt 200 Euro unter der Geringverdienergrenze von 1.000 Euro. Folglich erhöht sich der Prozentsatz für die Berechnung des Elterngeldes um 10 Prozentpunkte (100 x 0,1) auf 77 Prozent. Folglich erhalten Sie den Betrag von 616 Euro als Elterngeld.
Diese Regel gilt auch für die so genannten 400 Euro-Jobs. Wer vor der Geburt auf 400 Euro Basis gearbeitet hat, erhält gemäß der Geringverdienerregel nach der Geburt Elterngeld in Höhe von 388 Euro. Dieser Betrag entspricht 97 Prozent des ursprünglichen Einkommens und basiert auf folgender Berechnungsgrundlage: Die Geringverdienergrenze von 1.000 Euro wird beim 400 Euro-Job um 600 Euro unterschritten. Folglich erhöht sich der Prozentsatz um 30 Prozentpunkte (300 x 0,1) auf 97 Prozent.
Übersicht Elterngeld
