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33440 Hebammenantworten zu Schwangerschaft, Geburt & Baby

Bildquelle: poppypix/Depositphotos.com

"Schweres Heben und Tragen"

Profilfoto  jennstp
Kommentar vom 28.02.2014 16:05
Kündigungsschutz
Tritt das kundigunsschutzgesetz erst wenn man. Die schriftliche Bestätigung vom Arzt bringt in Kraft oder wenn man bereits sagt ich bin. Schwanger??
Kommentar vom 28.02.2014 17:04
zu Kommentar 1: MuSchG gewährt besonderen Kündigungsschutz
Als "gültiger Nachweis" einer Schwangerschaft muss auf Verlangen des Arbeitgebers ein Attest von der FÄ vorgelegt werden. Falls Sie für dieses Attest etwas bezahlen müssen, bekommen Sie das Geld vom AG wieder (Quittung vorlegen). Der besondere Kündigungsschutz gilt dann, wenn Sie zum Zeitpunkt der Kündigung schon schwanger waren - auch wenn Sie es evtl selbst noch nicht wussten. Dann kann über das ärztl. Attest nachgewiesen werden, wie "alt" die Schwangerschaft schon war als die Kündigung ausgesprochen wurde. Eine nach der Kündigung erst entstandene Schwangerschaft bewirkt keine Rücknahme der Kündigung, aber bis zum letzten Arbeitstag haben Sie dann selbstverständlich den Schutz durch die Mutzterschutzbestimmungen, zB bzgl Heben/ Tragen/ Umgang mit gefährlichen Stoffen etc.

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