Ja, die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Wochenbettbetreuung (ausser Sie sind privat versichert und haben spezielle vereinbarungen).Es ist egal, ... Weiterlesen ...
In der Schwangerschaft und in der Zeit des Wochenbetts besteht Anspruch auf Hebammenbesuch. Bis zum zehnten Tag nach der Geburt können Hebammen täglich, nach außerklinischen Geburten sogar zwei mal pro Tag auf Hausbesuch gehen. Darüber hinaus besteht bis zum Ende der Stillzeit Anspruch auf Hebammenhilfe.
- 1. Fachliche Untersuchung
- 2. Vertraute Begleitung im Kreißsaal
- 3. Ansprechpartnerin mit Zeit
- 4. Körperliche Vorbereitung
- 5. Betreuung auch nach der Entbindung
- 6. Hausbesuche bei Bedarf
- 7. Großes Know-How
- 8. Kontakte zu Arzt, Klinik und Co.
- 9. Expertin für Naturheilverfahren
- 10. Ganzheitliche Sichtweise
- Übersicht: Warum eine Hebamme? Zehn Antworten!
- Übersicht: Schwangerschaft
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