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Siegel im Überblick

Das EU-Bio-Siegel

EU-Bio-Siegel

Seit 2010 müssen alle Lebensmittel, die in Europa hergestellt werden und aus ökologischem Anbau stammen, mit dem EU-Bio-Siegel gekennzeichnet werden. Es garantiert die Umsetzung der EU-Öko-Verordnung und ist die Basis des deutschen Bio-Siegels. Produkte können neben dem EU-Bio-Siegel natürlich noch Siegel anderer Anbauverbände tragen.


Wer darf das EU-Bio-Siegel tragen?

Das EU-Bio-Siegel kennzeichnet Lebensmittel, die aus ökologischer Erzeugung und Verarbeitung stammen. Zu den Lebensmitteln zählen Fleischprodukte, Milchprodukte, Eier, Salat, Obst, Getreide, Gewürze und Getränke.

Um das EU-Bio-Siegel zu erhalten, müssen die Richtlinien der EU-Öko-Verordnung eingehalten werden.

Vergabekriterien des EU-Bio-Siegels

  • Zutaten müssen zu mindestens 95 % aus ökologischer Landwirtschaft stammen
  • Geschmacksverstärker, künstliche Aromen und Farbstoffe sind verboten
  • Gentechnisch verändertes Futter ist verboten. Bei Verunreinigung ist ein Anteil von bis zu 0,9 % gentechnisch veränderter Organismen gestattet
  • Der Einsatz von ionisierender Strahlung zur Konservierung ist verboten
  • Verwendung von synthetischen Pflanzenschutzmitteln und mineralischen Düngemitteln ist verboten
  • Massentierhaltung ist verboten. Für die Tierhaltung gelten Höchstzahlen, die sich an der Größe des Betriebes orientieren
  • Tierantibiotika darf nur in begründeten Krankheitsfällen angewendet werden
  • Der Einsatz von Nitritpökelsalz und Enzymen, sowie 40 Zusatzstoffen ist erlaubt
  • Der Futterzukauf ist in bestimmtem Umfang erlaubt
  • Weitestgehende Kreislaufwirtschaft unter Verwendung betriebseigener Mittel wie beispielsweise selbst angebaute, ökologische Futtermittel wird angestrebt

Wie wird die Einhaltung kontrolliert?

In der EU werden die Erzeuger durch eine unabhängige und staatlich anerkannte Öko-Kontrollstelle mindestens ein Mal im Jahr überprüft. Hinzu kommen unangemeldete Stichproben. In Deutschland sind die zugelassenen Kontrollstellen private Unternehmen, die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zugelassen und von Kontrollbehörden der Bundesländer überwacht werden. Auf jedem Produkt ist die zuständige Kontrollstelle erkennbar.

Alles auf einen Blick

Ökologischer Wert
Vergabekriterien
Kontrollen

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