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Abtreibung | Schwangerschaftsabbruch

Ungewollte Schwangerschaft

Frauen, die ungewollt schwanger werden und über eine Abtreibung nachdenken, stehen vor einer schwierigen Entscheidung. Die möglichen Gründe sind dabei individuell sehr unterschiedlich. Zwar sind Abtreibungen nach deutschem Recht eigentlich unzulässig und nur in Ausnahmefällen rechtskonform. Die Beratungsregelung gewährt jedoch bei einer Abtreibung bis zur zwölften Schwangerschaftswoche weitgehende Straffreiheit.

Schwangerschaftsabbrüche sind ein in der Gesellschaft heiß diskutiertes Streitthema – die Entscheidungsfreiheit der Frau steht dem Schutz des ungeborenen Kindes gegenüber. Kaum eine Frau wird diese Entscheidung auf die leichte Schulter nehmen. Umso wichtiger ist es, sich umfassend zu informieren. Hier geben wir einen Überblick mit den wichtigsten Fakten.

Abtreibung – Rechtslage

Grundsätzlich gesehen ist eine Abtreibung in Deutschland rechtswidrig. In manchen Fällen akzeptiert der Gesetzgeber jedoch, dass die Schwangerschaft für die Frau unzumutbar werden könnte. Das ist der Fall, wenn entweder eine medizinische oder kriminologische Indikation vorliegt. Dann kann eine Abtreibung unter Umständen auch nach der zwölften Woche nach Empfängnis noch als zulässig gewertet werden. Der Eingriff darf jedoch nicht von demselben Arzt bzw. derselben Ärztin durchgeführt werden, der bzw. die die Indikation gestellt hat.

Eine medizinische Indikation liegt vor, wenn durch die Schwangerschaft eine größere Gefahr für die körperliche oder seelische Gesundheit der Mutter ausgeht. Immer öfter wird hierzu auch eine pränataldiagnostisch festgestellte Behinderung des Kindes gerechnet, was in der Gesellschaft weitere kontroverse Diskussionen ausgelöst hat.

Von einer kriminologischen Indikation spricht man, wenn die Schwangerschaft durch eine Straftat zustande kam, etwa eine Vergewaltigung, oder wenn die Schwangere ihr 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Schwangerschaftsberatung

Allerdings bleibt eine Abtreibung in Deutschland auch ohne diese beiden Gründe unter bestimmten Bedingungen straffrei. Die Beratungsregelung wurde im Jahr 1995 eingeführt und gewährt Straffreiheit, wenn die Frau sich mindestens drei Tage vor dem Abbruch bei einer staatlich anerkannten Schwangerschaftsberatungsstelle hat beraten lassen und die Abtreibung ausdrücklich selbst verlangt. Hierfür gilt eine Frist von zwölf Wochen nach der Empfängnis und auch hier darf der Schwangerschaftsabbruch nicht von demselben Arzt oder derselben Ärtzin durchgeführt werden wie die Schwangerschaftskonfliktberatung.

Die Beratung muss ergebnissoffen sein und soll der Frau ein umfassendes Abwägen der Bedenken gegen oder für die Abtreibung bzw. das Kind ermöglichen. Vielleicht stellt sich der eine oder andere Punkt dabei als weniger bedenklich heraus als vorher angenommen, Fragen klären sich oder bisher nicht bedachte Aspekte werden herausgearbeitet.
Zur Beratung kann die Schwangere z.B. vom Partner, von einer Freundin oder eines Elternteils begleitet werden. Der Berater bzw. die Beraterin unterliegt der Schweigepflicht und über den Verlauf oder ein etwaiges Ergebnis der Beratung enthält der ausgestellte Schein keinen Vermerk.

Wie läuft eine Abtreibung ab?

Eine Abtreibung kann bis zur neunten Schwangerschaftswoche medikamentös und bis zur 12. Schwangerschaftswoche operativ erfolgen. Durchgeführt wird sie meist in einer gynäkologischen Praxis, manchmal auch im Krankenhaus.

Die operative Abtreibung erfolgt meistens durch Absaugung. Hierfür erhält die Frau entweder eine Lokalanästhesie oder eine Vollnarkose. Der Muttermund wird durch eine gynäkologische Kugelzange festgehalten und durch Metallstifte aufgedehnt. Anschließend werden der Embryo, der Fruchtsack und die Gebärmutterschleimhaut abgesaugt. Im Ultraschall kann geprüft werden, ob noch Gewebereste zurückgeblieben sind, die dann mittels weiterer Absaugung oder Ausschabung (Kürettage) entfernt werden.

Bei der medikamentösen Abtreibung erhält die Frau die sogenannte Abtreibungspille mit dem Wirkstoff Mifepriston. Dieser blockiert das Hormon Progesteron, das bei einer Schwangerschaft die Gebärmutter aufbaut und öffnet den Muttermund. 24 bis 36 Stunden später sollte dann die Einnahme von Prostaglandin folgen. Dieses sorgt dafür, dass sich die Gebärmutter zusammenzieht und der Embryo mit dem Fruchtsack ausgestoßen wird. Der Vorgang ähnelt einem Spontanabort. Nach ein oder zwei Wochen findet eine Nachuntersuchung statt.

Abzugrenzen ist von der medikamentösen Abtreibung die Pille danach. Denn durch diese wird nur der Eisprung verzögert, um so die Befruchtung durch noch im Uterus verbliebene Spermien zu verhindern. Die Pille danach muss mitunter binnen 12 Stunden nach dem Geschlechtsverkehr eingenommen werden und das Medikament wirkt nur, wenn der Eisprung nicht bereits stattgefunden hat.

Mögliche Komplikationen und Folgen

Sowohl die medikamentöse als auch die operative Abtreibung kann mit Komplikationen verbunden sein. Diese werden jedoch durch professionell durchgeführte Schwangerschaftsabbrüche auf ein Minimum reduziert.

Nach der operativen Abtreibung kommt es manchmal zu Krämpfen der Gebärmutter. Zu den ernsteren Komplikationen gehören Blutungen oder Infektionen, die ärztlich behandelt werden müssen.

Ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch ist notwendigerweise mit Krämpfen und Blutungen der Gebärmutter verbunden. Da er jedoch nicht invasiv ist, geht er sonst kaum mit körperlichen Komplikationen einher. Für manche Frauen kann er seelisch belastender sein, weil sich die Behandlung über mehrere Tage hinzieht.

Wie eine Frau mit der Abtreibung umgeht, ist individuell sehr unterschiedlich und hängt u.a. vom Grund der Abtreibung und ihrem sozialen Umfeld ab. Schwierig ist es z.B., wenn die Frau das Kind eigentlich wollte und aus medizinischen Gründen oder auf Druck von außen hin abgetrieben hat. Umgekehrt kann es belastend sein, wenn die Abtreibung vom sozialen Umfeld moralisch verurteilt wird. Manche Frauen haben mit Schuldgefühlen zu kämpfen, andere sind hingegen erleichtert und kommen mit ihrer Entscheidung gut zurecht.

Abtreibung – Kosten

Die Kosten für eine Abtreibung belaufen sich je nach Behandlungsart und Praxis auf 200 bis 600 Euro. Sie können bei einer medizinischen oder kriminologischen Indikation von der Krankenkasse übernommen werden.

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Kommentar vom 04.05.2022 10:41
Abtreibung Kosten
Bei "sozialer Härte" übernehmen die Krankenkassen die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch. Scheinbar sitzen dort häufiger Frauen als in der Politik wo solche Entscheidungen gefällt werden. Die behandeln dieses Thema auch mit dem entsprechenden Fingerspitzengefühl und der angebrachten Diskretion. Ebenso wie Ärzte und Stellen die hierzu beraten. Was für ein Glück!
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